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Podiumsdiskussion zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
 

Experten sprechen über Gesetzesentwurf im Institut für Rechtsinformatik

Eine Podiumsdiskussion am Institut für Rechtsinformatik befasst sich am Montag 14. November 2011, mit dem Thema "Arbeitnehmerdatenschutzgesetz – Minimalkonsens oder großer Wurf?“. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr auf dem Conti-Campus in Raum II/805, Institut für Rechtswissenschaft, Königsworther Platz 1, 30167 Hannover.

Hintergrund für das Expertengespräch ist der im September 2010 von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes. Hiernach sollen Beschäftigtendaten durch Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz besser geschützt und Überwachungsmöglichkeiten des Arbeitgebers erschwert werden. Während eine gesetzliche Regelung überwiegend begrüßt wird, ist der vorliegende Gesetzesentwurf in die Kritik geraten. Arbeitnehmervertreter fürchten insbesondere, dass das Schutzniveau für die Belegschaft absinkt. Dies zeige beispielsweise, dass der Arbeitgeber künftig mit der Einwilligung des einzelnen Beschäftigten oder über eine Betriebsvereinbarung auch unzulässige Daten verarbeiten können soll. In der Folge könnten zum Beispiel unzulässige ärztliche Untersuchungen angeordnet werden. Zudem könnten Möglichkeiten zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz ausgeweitet werden.

Ist eine gesetzliche Regelung überhaupt sinnvoll oder kann die Klärung datenschutzrechtlicher Fragen im Arbeitsverhältnis den Gerichten überlassen werden? Bringt der aktuelle Gesetzesentwurf eine Verbesserung für die Arbeitnehmer? Welche Folgen und Probleme ergeben sich durch den Gesetzesentwurf für die Unternehmen bei Umgang mit personenbezogener Daten ihrer Beschäftigten?

Über diese Fragen diskutieren Experten aus Wissenschaft und Praxis:

Prof. Roland Schwarze (Leibniz Universität Hannover)

Rechtsanwalt Dr. Frank Bongers (Esche Schümann Commichau – Hamburg)

Norbert Schuster (IG BCE)


Meldung vom 03.11.2011


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