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Gesundheitsökonomen der Universität Hannover
Beibehaltung aktueller Zahnersatz-Regelung

Einkommensunabhängige Kopfpauschale wäre großer Fortschritt

Die Hannoveraner Gesundheitsökonomen Prof. Johann-Matthias Graf von der Schulenburg und Dr. Wolfgang Greiner von der Forschungsstelle für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsforschung der Universität Hannover haben sich gegen die Beibehaltung der bislang gültigen Regelungen zur Versicherung von Zahnersatz ausgesprochen. "Eine Pauschale, die nicht mehr prozentual vom Einkommen abhängig ist, wäre ein großer Fortschritt," meint der Hannoveraner Krankenversicherungsexperte von der Schulenburg.

Zahnersatzleistungen seien planbar und langfristig durch Prävention beeinflussbar. Deshalb sei es richtig, diese Leistungen nicht mehr im Regel-Katalog der Krankenkassen zu versichern. Der Beschluss der SPD und die Ansicht von Teilen der CDU, auf die Pauschalprämie zum 1. Januar 2005 zu verzichten, bedeute eine Steigerung der Lohnnebenkosten und werde mittelfristig Arbeitsplätze kosten. Zudem werde die Chance vertan, die Kopfpauschalenregelung in einem relativ kleinen und übersichtlichen Rahmen zu testen. Schließlich mache der Zahnersatz nur rund 2,6 Prozent der Gesamtaufwendungen der Gesetzlichen Krankenversicherung aus. Langfristig ist nach Meinung von der Schulenburgs die Abkehr von lohnbezogenen Beiträgen unumgänglich, um die gesetzliche Krankenversicherung zukunftssicher zu machen, Arbeitsplätze zu schaffen und Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit unattraktiver zu machen. "Die notwendigen Reformen immer wieder aus wahltaktischen Gründen zu verschieben, ist nicht die Lösung, sondern ein Teil des Problems", so von der Schulenburg.

Für Greiner, ebenfalls Gesundheitsökonom an der Universität Hannover, widersprechen die Argumente, die gegen die Pauschalprämien bei Zahnersatz vorgebracht werden, jeglichem ökonomischen Sachverstand. "Es konnte noch niemand erklären, warum der Einzug einer Pauschalprämie teurer sein soll als bei einem lohnbezogenen Beitrag", so Greiner. Die hohen Verwaltungskosten ergeben sich nur, weil die Prämie bei Rentnern und Arbeitslosen nicht mehr direkt von den jeweiligen Sozialversicherungen einbehalten werde. Das sei nach Einschätzung der Ökonomen leicht durch den Gesetzgeber änderbar.

"Man kann sogar darüber nachdenken, ob es nicht ganz ohne Versicherungspflicht für die Kosten des Zahnersatzes geht," so Greiner. Das senke den Kontrollaufwand drastisch und werde nach internationalen Erfahrungen nicht dazu führen, dass die Zahngesundheit messbar leide.


Hinweis an die Redaktionen

Für nähere Informationen stehen Ihnen Prof. Johann-Matthias von der Schulenburg unter 0511/762-5083 oder per E-Mail unter vbl@ivbl.uni-hannover.de und Dr. Wolfgang Greiner unter 0511/762-5084 oder per E-Mail unter wg@ivbl.uni-hannover.de gern zur Verfügung.

Presseinformation vom 31.08.2004


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