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Koch gefährdet bundesweiten Reformprozess bei der
Entwicklung neuer Studiengänge

Landeshochschulkonferenz Niedersachsen kritisiert die Verfassungsklage Hessens gegen Bologna-Förderprogramm der HRK

Die LandesHochschulKonferenz Niedersachsen schließt sich mit Nachdruck dem Protest des Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gegen die Verfassungsklage des hessi-schen Ministerpräsidenten Roland Koch an. Koch will damit dem BMBF verbieten lassen, Hochschulen bei der Umstellung auf neue Bachelor- und Masterstudiengänge personell und materiell zu unterstützen.

Die HRK als Zusammenschluss der Hochschulen hatte ein Bologna-Förderprogramm entwickelt, um einem Teil ihrer Mitgliedshochschulen die Umstellung auf die neuen Bachelor- und Masterstrukturen zu erleichtern. 20 Hochschulen sollen bundesweit durch die Entsendung eines Bologna-Experten in ihrer Arbeit unterstützt werden. Mehr als 120 Hochschulen hatten sich um diese Unterstützung beworben, um Studienreformen umzusetzen, die Bund und Länder gemeinsam beschlossen haben. So wurden auch die niedersächsischen Hochschulen von der Landesregierung dazu verpflichtet, spätestens bis 2010 alle Studiengänge auf Bachelor-Master-Strukturen umzustellen. Für den dazu erforderlichen personellen und materiellen Mehraufwand gibt es allerdings keine zusätzlichen Mittel. Somit stellt das Förderprogramm der HRK eine Selbsthilfemaßnahme der Hochschulen dar, deren Ergebnisse allen Hochschulen zugute kommen sollen.

Der Föderalismusstreit wird hier von Koch an der falschen Stelle ausgetragen. Aus sachfremden Erwägungen soll ein breit getragener Reformprozess an Hochschulen behindert werden. An der vom Land initiierten Modelluniversität Lüneburg soll einer der 20 HRK-Bologna-Experten tätig werden. Die anderen Hochschulen des Landes werden durch enge Beratung an den Ergebnissen partizipieren, so dass durch eine Blockierung des Programms alle Hochschulen an der Implementierung der neuen Studienstrukturen behindert würden.

Der Ministerpräsident des Landes Niedersachsens wird gebeten, die Bemühungen der Hochschulen für die Umsetzung des Bologna-Prozesses zu unterstützen, was auch ausdrücklich ein Ziel der niedersächsischen Hochschulpolitik ist. Die Landesregierung sollte sich mit der Klage des hessischen Ministerpräsidenten gegen die Finanzierung des bundesweiten Förderprogramms der Hochschulen nicht einverstanden zeigen.


Hinweis an die Redaktionen

Für nähere Informationen steht Ihnen der Geschäftsführer der LHK, Dr. Volker Domeyer, unter 0511/762-5777 oder per Mail unter domeyer@verwaltung.uni-hannover.de gern zur Verfügung.

Presseinformation vom 22.02.2005


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