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E-Government 2010

Tagung zum Datenschutz in der modernen Verwaltung

Zweckbindung und informationelle Gewaltenteilung sind die vielleicht wichtigsten Prinzipien des öffentlichen Datenschutzrechtes. Der Umgang mit diesen Grundsätzen in rechtlicher wie auch in technischer Hinsicht prägt den Charakter des Datenschutzrechtes in Zukunft entscheidend mit. Dazu lädt das Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover am Mittwoch, 11. Mai 2005 ab 10 Uhr Beteiligte aus den Bereichen des Rechts, der Verwaltung und der Wirtschaft zu einer Fachtagung unter dem Titel: "E-Government 2010 - Datenschutz in der modernen Verwaltung" ein. Veranstaltungsort ist das Leibnizhaus, Holzmarkt 4-6, 30159 Hannover. Das Programm, ein Anmeldeformular und nähere Informationen zum Thema können unter www.iri.uni-hannover.de/d-move/ abgerufen werden. Die Anmeldung ist noch bis zum 5. Mai 2005 möglich.

Die Tagung bietet die Gelegenheit, mit Experten aus Wirtschaft, Recht und Verwaltung zu diskutieren und das Zukunftsszenario E-Government 2010 aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten. In unterschiedlichen Vorträgen kommen die verschiedenen Aspekte zum Datenschutzrecht, also des Selbstbestimmungsrechtes des Einzelnen über die Verwendung seiner Daten zur Sprache. Andererseits wird auch das Bedürfnis eines datenschutzgerechten Informationsaustausches zwischen Behörden zur Diskussion gestellt.
Bei der Einführung neuer, technischer Instrumente zur Modernisierung der Verwaltung ist zu überlegen, ob das Datenschutzrecht als qualitätssicherndes Instrument so fortgeschrieben werden soll oder ob neue Technologien die Fortentwicklung der Grundlagen des Datenschutzes verlangen.
Als Beispiel einer solchen Fortentwicklung kommen E-Governmentanwendungen in Betracht, die die Mehrfachnutzung von Daten im Interesse des Einzelnen vereinfachen könnten. Es sind Anwendungen denkbar, die es dem Einzelnen ermöglichen, den Umfang und die Empfängerkategorien des Datenaustausches selbst zu bestimmen. Hierdurch wird dem Bürger die Möglichkeit gegeben, die Zweckbindung individuell festzulegen, ohne zugleich die Selbstbestimmung zu beschränken.


Hinweis an die Redaktionen

Für nähere Informationen steht Ihnen Dr. Tina Krügel vom Institut für Rechtsinformatik unter Telefon 0511/762-8164 oder per E-Mail unter kruegel@iri.uni-hannover.de gern zur Verfügung.

Presseinformation vom 29.04.2005


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