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Präsidentenwahl an der Universität Hannover

Bewerbungsschluss abgelaufen

An der Universität Hannover läuft zurzeit ein zweites Bewerbungsverfahren für die Suche nach einer Präsidentin oder einem Präsidenten.
Am 30. April 2005 endete der Bewerbungsschluss. „13 Bewerbungen aus dem In- und Ausland sind eingegangen“, erklärt Prof. Peter Schaumann, Vorsitzender der Findungskommission.

In einem ersten Verfahren im vergangenen Jahr war die Suche nach einem Präsidenten nicht zu einem erfolgreichen Ende geführt worden. Im Februar wurde dann eine Neuausschreibung durch den Senat beschlossen.

Beim aktuellen Verfahren wird nun die Findungskommission, bestehend aus vier stimmberechtigten Mitgliedern zu gleichen Teilen aus Senat und Hochschulrat, über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Voraussichtlich Anfang Juni wird sie in einer Sitzung endgültig bestimmen, ob es wie im vergangenen Jahr zu öffentlichen Vorträgen kommt und wie viele Kandidaten eingeladen werden.

Die vorlesungsfreie Zeit (17. Juli – 09. Oktober 2005) stellt dabei keine Verzögerung für die Fortführung des Besetzungsverfahrens dar.

Am Besetzungsverfahren sind nach dem seit 2002 gültigen Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) vier Akteursgruppen beteiligt:

1. Eine Findungskommission, bestehend aus je zwei stimmberechtigten Mitgliedern von Senat und Hochschulrat und zwei beratenden Mitgliedern (die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Hannover; ein Vertreter aus dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur).
2. Der Senat der Universität Hannover mit 13 Mitgliedern (sieben aus der Statusgruppe der Professoren und je zwei aus den Statusgruppen Wissenschaftliche Mitarbeiter, Mitarbeiter im Technischen- und Verwaltungsdienst, Studierende)
3. Der Hochschulrat der Universität Hannover mit sieben Mitgliedern. Diesem Organ gehören vier vom Senat gewählte und drei vom Minister bestellte Mitglieder an. Die Mitglieder des Hochschulrats sind Angehörige der Hochschule, ehrenamtlich tätig, und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
4. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK).

Bei einem erfolgreichen Besetzungsverfahren müsste die Findungskommission Persönlichkeiten vorschlagen, die der Senat wählt, der Hochschulrat bestätigt und der Minister ernennt. Die aktuelle Hochschulleitung ist am Findungs- und Besetzungsverfahren kraft Gesetzes nicht beteiligt.

Bis zum Zeitpunkt der Sitzung der Findungskommission können keine weiteren Angaben zu Verfahren und Kandidaten geliefert werden.


Presseinformation vom 04.05.2005


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