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Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz

Vortrag des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Professor Dieter Grimm an der Universität Hannover

Am Donnerstag, 30. Juni 2005 um 12.15 Uhr hält der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht und heutige Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin, Prof. Dieter Grimm, einen Vortrag über „Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz“. Am Conti-Campus, Königsworther Platz 1 im Hörsaal VII/003 können alle Interessierten im Anschluss an den Vortrag mit dem Referenten diskutieren.
Anlass der Vortragsveranstaltung ist die Gründung des Instituts für nationale und transnationale Integrationsforschung (INTIF) an der Juristischen Fakultät. Dieses Institut wird sich in Zukunft den sozialen, kulturellen und ökonomischen Bedingungen der Verrechtlichung der internationalen Beziehungen annehmen und dabei interdisziplinär arbeiten.

In seinem Vortrag nimmt Professor Grimm zu dem Konflikt zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Stellung. Dieser hatte sich am Fall der Prinzessin Caroline von Monaco entzündet, in dem sich die Prinzessin gegen Veröffentlichungen in der Regenbogenpresse wehrte. Das Bundesverfassungsgericht vertrat eine differenzierende Position, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hob das Urteil jedoch auf und schützte das Persönlichkeitsrecht der Prinzessin ungleich stärker – zu Lasten der Pressefreiheit. Prof. Dieter Grimm war in diesem Fall der berichterstattende Richter am Bundesverfassungsgericht. Er erläutert dazu Hintergründe und beleuchtet die Positionen der beiden Gerichte.


Hinweis an die Redaktionen

Für nähere Informationen steht Ihnen Prof. Ulrich Haltern vom Lehrstuhl für deutsches und europäisches Staats- und Verwaltungsrecht unter Telefon +49 511.762-8186 oder per E-Mail unter LS.Haltern@jura.uni-hannover.de gern zur Verfügung.

Presseinformation vom 29.06.2005


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