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Zugang zum Recht -
aus der Sicht von Wissenschaft und Praxis

4. Symposion zur Zivilprozessordnung an der Leibniz Universität Hannover

Recht zu haben, heißt nicht unbedingt Recht zu bekommen: Während des 4. ZPO-Symposions in Hannover „Zugang zum Recht – aus der Sicht von Wissenschaft und Praxis“ am Sonnabend, 22. September 2007, ist dies eines der Hauptthemen. Von 10 bis 17.30 Uhr wird im Hörsaalgebäude VII der Leibniz Universität Hannover, Conti-Campus, Königsworther Platz 1, 30167 Hannover, darüber gesprochen, wie der Zugang zum Recht leichter und gerechter gestaltet werden kann. Ob beispielsweise ein Erfolgshonorar einen besseren Zugang zum Recht gewähren und ob dies eine wirkliche Alternative zur Prozesskostenhilfe sein kann, wird im Symposion diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht entschied jüngst, dass das bisherige Verbot des Erfolgshonorars zu restriktiv und von daher teilweise nicht verfassungsgemäß sei.

Veranstalter sind Prof. Christian Wolf, Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover, und Prof. Volkert Vorwerk, Rechtsanwalt beim Bundesgerichthof, sowie die Rechtsanwaltskammer Celle und die Neue Juristische Wochenzeitschrift.

Das ZPO Symposion soll auch eine Plattform für den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis bieten. Weitere Informationen unter www.jura.uni-hannover.de/wolf/

Die Teilnahme am Symposion ist kostenfrei, eine Anmeldung ist bis Freitag, 14. September 2007 unter der E-Mail Adresse symposion@beck-frankfurt.de erforderlich.


Hinweis an die Redaktionen

Für weitere Informationen steht Ihnen Prof. Dr. Christian Wolf, Institut für Prozessrecht und anwaltsorientierte Ausbildung unter Telefon +49 511.762-8268 oder per E-Mail lg.zpr@jura.uni-hannover.de gern zur Verfügung.

Presseinformation vom 03.09.2007


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