Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover und
der Leibniz Universität Hannover
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover und der Leibniz Universität
Die Staatsanwaltschaft Hannover – Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung – hat am 16.7.2007 vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hildesheim Anklage gegen einen Jura-Professor der Leibniz Universität Hannover, zwei geschäftsführende Gesellschafter einer in Bergisch-Gladbach ansässigen Wissenschaftsberatungsfirma sowie zwei ehemalige Studentinnen erhoben.
In der 185 Seiten umfassenden Anklage werden dem Professor Bestechlichkeit in 78 Fällen und den Geschäftsführern Bestechung in 69 Fällen vorgeworfen. Den Studentinnen wird Bestechung in 7 Fällen bzw. in einem Fall angelastet.
Die Geschäftsführer, deren Firma Promotionsvermittlungen betreibt, sollen dem Professor insgesamt ca. 184.000 Euro dafür bezahlt haben, dass er ihren Kunden zu einem Doktortitel verhalf. Bei den Kunden handelt es sich um Juristen aus dem gesamten Bundesgebiet, die häufig nicht über die nach der Promotionsordnung erforderliche gute Examensnote für die Zulassung zur Promotion verfügten. Der Professor sollte für die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen der Fakultät sorgen und die vorgelegten Dissertationen begutachten. Er soll ein Erfolgshonorar von 4.100 Euro für jeden Kandidaten erhalten haben, wobei die erste Rate nach Annahme zur Promotion und die zweite Rate nach erfolgreicher Promotion gezahlt wurde.
Dem Professor wird ferner vorgeworfen, Klausuren und Hausarbeiten der angeklagten Studentinnen als Gegenleistung für deren sexuelles Entgegenkommen wohlwollend benotet und eine der Studentinnen als studentische Hilfskraft an seinem Lehrstuhl beschäftigt zu haben.
Eingeleitet wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aufgrund einer durch die Universität gestellten Strafanzeige gegen den Professor wegen des Verdachts der Bestechlichkeit.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Hochschule gebeten, die Angelegenheit noch vertraulich zu behandeln, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.
Nachdem die Durchsuchung der Diensträume vom Jura-Professor durch die Staatsanwaltschaft stattgefunden hatte und die Angelegenheit damit öffentlich geworden war, leitete die Leibniz Universität unmittelbar weitere Maßnahmen ein. Es wurde gegenüber dem Professor ein Hausverbot erteilt und ihm gleichzeitig die Weiterführung der Dienstgeschäfte untersagt. Das disziplinarrechtliche Vorermittlungsverfahren leitete die Universität ein.
Das Verfahren wurde wegen der Schwere der im Raum stehenden Vorwürfe dann zur weiteren disziplinarrechtlichen Verfolgung von der Leibniz Universität Hannover an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur abgegeben.
Die Promotionsordnung wurde von der Juristischen Fakultät geändert, so dass zukünftig derartige Vorfälle ausgeschlossen sind.
Die Leibniz Universität hat durch ihre Strafanzeige das gesamte Verfahren in Gang gebracht und damit wesentlich zur Aufklärung der Vorgänge beigetragen. Sie hat dann bei den Ermittlungen eng und vertrauensvoll mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet.
Bestechung und Bestechlichkeit werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. In besonders schweren Fällen können Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren verhängt werden.
Aufgrund des vom Oberlandesgericht Celle wegen Fluchtgefahr erlassenen Haftbefehls wurde der Professor jetzt verhaftet.
Hinweis an die Redaktionen
Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel (Staatsanwaltschaft Hannover)
Tel.: (0511/347-5136)
Dr. Stefanie Beier (Leibniz Universität Hannover)
Tel.: (0511/762-5355)
Presseinformation vom 06.09.2007