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Bundesverfassungsrichter lehrt künftig als Honorarprofessor
an der Leibniz Universität

Leibniz Universität Hannover ernennt Richter des Bundesverfassungsgerichtes zum Honorarprofessoren

Bild: Dr. Gaier (Fotograf Daniel Schludi) Dr. Reinhard Gaier ist am 20. August 2008 zum Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover bestellt worden. Damit ehrt die Hochschule seine besonderen beruflichen und wissenschaftlichen Leistungen. Der promovierte Jurist ist seit November 2004 Richter des Bundesverfassungsgerichtes (Erster Senat) in Karlsruhe und seit dem Wintersemester 2005/2006 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität.

Seine Antrittsvorlesung hält der Honorarprofessor am 28. Januar 2009 im Hauptgebäude der Leibniz Universität Hannover, Welfengarten 1, ab 17 Uhr in den Räumen B 305/A 320. Dr. Reinhard Gaier wird auch weiterhin jedes Semester Lehrveranstaltungen im Mindestumfang von zwei Semesterwochenstunden im Verfassungsrecht oder Zivil- und Zivilprozessrecht anbieten. Für die von den Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren zu erbringende Lehrleistung wird keine Lehrvergütung gewährt.

Dr. Reinhard Gaier, Jahrgang 1954, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er studierte Rechtswissenschaften in Mannheim und Gießen. Sein Erstes Juristisches Staatsexamen absolvierte er 1980 in Mannheim und sein Zweites Juristisches Staatsexamen 1982 in Wiesbaden. Zunächst war Dr. Reinhard Gaier in den Jahren 1983 bis 1986 als Proberichter im Landgerichtsbezirk Darmstadt tätig. Anschließend war er bis 1993 als Präsidialrichter am Landgericht Darmstadt sowie in erst- und zweitinstanzlichen Zivilsachen zuständig. 1992 wurde er an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet und war dort nach seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht von 1993 bis 2000 als Präsidialrichter sowie in Kartell- und Urhebersachen tätig. Seine Promotion wurde 1998 an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden vollzogen. Im Zeitraum von Oktober 2000 bis November 2004 war Dr. Reinhard Gaier Richter am Bundesgerichtshof im V. Zivilsenat (Grundstücksrecht). Anschließend wurde er zum Richter des Bundesverfassungsgerichts im Ersten Senat gewählt. Er ist seit dem Wintersemester 2005/2006 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover.


Hinweis an die Redaktionen

Für weitere Informationen steht Ihnen Prof. Volker Epping von der Juristischen Fakultät unter Telefon +49 511 762 8104 oder per E-Mail unter epping@jura.uni-hannover.de gern zur Verfügung.

Presseinformation vom 04.09.2008


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