Termintipp: Podiumsdiskussion „Kurzer Prozess mit
§ 522 Abs. 2 ZPO“
Teilnehmer sprechen über unterschiedliche Anwendung des Paragraphen bei Berufungsprozessen
Die Reform des § 522 Abs. 2 ZPO steht auf der politischen Agenda. Ursprünglich sollte durch § 522 ZPO die Möglichkeit geschaffen werden, die Berufungsgerichte in einfach gelagerten Fällen von eindeutig als unbegründet zu beurteilenden Berufungen zu entlasten. Die Gerichte haben aber von der Möglichkeit, ohne mündliche Verhandlung durch einen unanfechtbaren Beschluss die Berufung zu verwerfen, in höchst unterschiedlichem Maß Gebrauch gemacht. Insbesondere diese unterschiedlich extensive Anwendung von § 522 Abs. 2 ZPO in den verschiedenen OLG‐Bezirken läuft der Befriedungsfunktion des Prozesses vielfach zuwider.
Unter dem Titel „Kurzer Prozess mit § 522 Abs. 2 ZPO“ gibt es am Freitag, 9. Juli 2010, um 14 Uhr in der Niedersächsischen Landesvertretung in Berlin eine Podiumsdiskussion über das Thema.
Teilnehmer sind:
Bernd Busemann, Niedersächsischer Justizminister, Hannover
Dr. Karl Huber, Präsident des OLG München
Johannes Keders, Präsident des OLG Hamm
Professor Dr. Hanns Prütting, Köln
Professor Dr. Bruno Rimmelspacher, München
Dr. Michael Weigel, Vorsitzender des BRAK‐ZPO‐Ausschusses, Frankfurt
Moderation: Professor Dr. Volkert Vorwerk, Rechtsanwalt beim BGH
Das Institut für Prozess‐ und Anwaltsrecht wird auf der Veranstaltung einen eigenen Gesetzentwurf zur Diskussion stellen. Die wissenschaftliche Leitung der Veranstaltung haben Professor Dr. Reinhard Gaier, Richter des Bundesverfassungsgerichts, Professor Dr. Volkert Vorwerk, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof, und Professor Dr. Christian Wolf, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht im Institut für Prozess- und Anwaltsrecht an der Leibniz Universität Hannover.
Wann? Freitag, 9. Juli 2010, 14 Uhr
Wo? Niedersächsische Landesvertretung, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin
Hinweis an die Redaktionen
Für weitere Informationen steht Ihnen Dipl.-Jur. Sven Hasenstab, Institut für Prozess- und Anwaltsrecht an der Leibniz Universität Hannover, unter Telefon +49 511 762 19864 oder per E-Mail unter Sven.Hasenstab@jura.uni-hannover.de gern zur Verfügung.
Presseinformation vom 09.07.2010