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Änderung der Richtlinien zur Sicherung guter
wissenschaftlicher Praxis

Senat der Leibniz Universität Hannover beschließt zweistufiges Verfahren

Bild: Hauptgebäude der Leibniz Univeristät Hannover Mit der Einführung eines zweistufigen Verfahrens hat die Leibniz Universität Hannover neue Vorkehrungen gegen wissenschaftliches Fehlverhalten getroffen. Die Änderung der Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis hat der Senat bereits im Mai 2011 beschlossen. Nun wurden in diesem Zusammenhang eine Vertrauensperson und deren Stellvertretungen sowie erstmals eine unabhängige Untersuchungskommission ernannt.

„Damit hat die Leibniz Universität die Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft umgesetzt“, sagt Prof. Dr. Klaus Hulek, Vizepräsident für Forschung. „Wir haben uns unabhängig und lange vor Bekanntwerden der jüngsten Plagiatsvorwürfe entschlossen, die Vorschläge der DFG aufzunehmen und ein zweistufiges Verfahren einzuführen, um Befangenheit und Interessenkonflikte der Beteiligten zu verhindern“, erklärt Professor Hulek. „So haben wir auch bei der Auswahl der Kommissionsmitglieder darauf geachtet, dass alle Bereiche vertreten sind.“

Bei Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten sollen sich Mitglieder oder Angehörige der Leibniz Universität Hannover zunächst an die Vertrauensperson oder deren Stellvertreterin bzw. Stellvertreter wenden. Diese prüfen die Vorwürfe. Erhärtet sich der Verdacht, wird die Untersuchungskommission in Kenntnis gesetzt, die den Fall prüft. Sollten sich die Anschuldigungen bestätigen, leitet die Hochschulleitung entsprechende Maßnahmen ein. Die Anonymität sowohl der Informantinnen und Informanten als auch der Beschuldigten, solange sich der Verdacht nicht erhärtet, bleibt gewahrt.

Als Vertrauensperson wurde für die Dauer von vier Jahren Prof. Dr. Peter Wriggers (Institut für Kontinuumsmechanik) bestellt. Er war bereits bislang als Ombudsperson zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Ansprechpartner für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende der Leibniz Universität Hannover. Prof. Dr. Christina von Haaren (Institut für Umweltplanung) und apl. Prof. Dr. Jens-Uwe Grabow (Institut für Physikalische Chemie und Elektrochemie) sind seine Stellvertreterin und sein Stellvertreter. Der Untersuchungskommission gehören drei Professorinnen und Professoren sowie ein Mitglied der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Die Kommissionsmitglieder werden ebenfalls für die Dauer von vier Jahren ernannt.

Zu den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gehört es unter anderem, nach den Regeln der Kunst (lege artis) zu arbeiten, Resultate zu dokumentieren und strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängen zu wahren. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt zum Beispiel vor, wenn Daten erfunden oder gefälscht werden, geistiges Eigentum verletzt wird (Ideendiebstahl oder Plagiat) oder die Forschungstätigkeit anderer sabotiert wird.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter:
http://www.uni-hannover.de/de/universitaet/ziele/wissen-praxis/index.php


Hinweis an die Redaktionen

Für weitere Informationen steht Ihnen Dr. Sebastian Huster, Referent für Forschung und Geschäftsführer der Graduiertenakademie der Leibniz Universität Hannover, unter
Telefon +49 511 762 3531 oder per E-Mail unter sebastian.huster@zuv.uni-hannover.de gern zur Verfügung.

Presseinformation vom 26.07.2011


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