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EU-Verordnung: Wasseraufnahme verringert Dehydratation nicht
 

Antrag von Lebensmittelwissenschaftlern der Leibniz Universität macht intransparentes Vorgehen der EU deutlich

Lebensmittelhersteller, die auf ihren Produkten damit werben, dass die Aufnahme von Wasser das Risiko eines Wassermangels und eines damit verbunden Leistungsabfalls verringern kann, müssen zukünftig mit hohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Die Europäische Kommission hat diese Angabe auf Lebensmitteln nach einer mehr als dreijährigen Prüfung verboten. Europaweit spotten Medien bereits über die EU-Verordnung und vergleichen sie mit den längst aufgehobenen EU-Verordnungen zum Krümmungsgrad von Gurken oder Bananen.

Die beiden Wissenschaftler Prof. Andreas Hahn und Prof. Moritz Hagenmeyer vom Institut für Lebensmittelwissenschaft und Humanernährung der Leibniz Universität Hannover hatten das Verfahren angestoßen. Hintergrund ist die sogenannte „Health Claims“-Verordnung, nach der die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben zur Bewerbung von Lebensmitteln nur noch dann gestattet ist, wenn sie zuvor per EU-Verordnung zugelassen wurden. Die hannoverschen Professoren hatten einen Antrag auf Zulassung folgender Werbeaussage gestellt: „Die regelmäßige Aufnahme signifikanter Mengen Wasser kann das Risiko einer Dehydratation und eines damit verbundenen Leistungsabfalls verringern.“ Die Europäische Kommission hat nun nach mehr als dreijähriger Prüfung durch 21 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der zuständigen Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) in Parma/Italien entschieden, diese Angabe zur Bewerbung von Lebensmitteln wie zum Beispiel Wasserflaschen oder auch wasserreichen Früchten nicht zuzulassen. Sie entspreche nicht bestimmten formalen Vorgaben der Verordnung.

Eine nachvollziehbare inhaltliche beziehungsweise wissenschaftliche Begründung für die Ablehnung fehlt nach Ansicht von Hahn und Hagenmeyer in der Verordnung.
Die „Health Claims“-Verordnung soll sicherstellen, dass die gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln EU-weit harmonisiert werden. Jede gesundheitsbezogene Angabe auf einem Lebensmitteletikett in der Europäischen Union muss durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise abgesichert sein, um zugelassen zu werden. Nicht nur Lebensmittelhersteller können Anträge auf Zulassung einreichen. Daher war es den Wissenschaftlern Hahn und Hagenmeyer möglich, selbst einen Antrag zu stellen.

Kritiker sehen die Ablehnung der seit Langem wissenschaftlich bewiesenen Tatsache des Nutzens von Trinkwasser gegen Dehydratation als erneutes Beispiel für die Regelungswut und den Auswuchs der Bürokratie in der Europäischen Union. „Wir sind nicht erfreut, aber auch nicht besonders verwundert über den Ausgang des Verfahrens“, sagt Prof. Andreas Hahn. Hagenmeyer und Hahn hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach auf das intransparente und rechtlich fragwürdige Vorgehen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei der Bewertung von Anträgen auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben hingewiesen. Die beiden Wissenschaftler erwägen nun, die Nichtzulassung ihrer Angabe vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen.


Hinweis an die Redaktionen

Für weitere Informationen stehen Ihnen Prof. Andreas Hahn und Prof. Moritz Hagenmeyer vom Institut für Lebensmittelwissenschaft und Humanernährung der Leibniz Universität Hannover unter Telefon +49 511 762 5093 oder per E-Mail unter hahn@nutrition.uni-hannover.de gern zur Verfügung.

Presseinformation vom 23.11.2011


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