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Ringvorlesung widmet sich Bastille-Entscheidungen
 

Referenten berichten unter der Frage „Quo vadis, Anwaltschaft?“ aus ihrem Berufsalltag

Wendepunkt für Anwälte in Deutschland: 25 Jahre ist es her, dass das Bundesverfassungsgericht die Bastille-Entscheidungen erließ. Mit dem Namen soll - analog zum Sturm auf die Bastille als Beginn der Französischen Revolution – an die bahnbrechenden Neuerungen erinnert werden, die das Urteil nach sich zog. Eine Ringvorlesung am Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover im nächsten Wintersemester befasst sich mit den Auswirkungen der Bastille-Entscheidungen.

Die Beschlüsse der Karlsruher Richter im Juli 1987 bildeten die Grundlage für einen Wandel der Anwaltschaft in vielen Bereichen. Internationale Großkanzleien mit mehreren hundert oder gar tausend Angestellten waren vor 25 Jahren genauso unbekannt wie die vielfältigen Auswirkungen des EU-Rechts auf die Anwaltschaft. Das Gebührensystem ist heute vielfach durch Stundenhonorar ersetzt worden, und in bestimmten Grenzen ist nun anwaltliches Erfolgshonorar möglich. Rechtsschutzversicherer versuchen, die so entstandenen Spielräume für sich zu nutzen. Gleichzeitig stößt globales anwaltliches Handeln an rechtliche Grenzen. Unklar ist zum Beispiel, inwiefern das Anwaltsgeheimnis eines Anwalts aus den USA in Deutschland geschützt ist.

Das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht greift das Thema Bastille-Entscheidungen anlässlich des Jubiläums in einer Ringvorlesung auf, die sich mit den Veränderungen der vergangenen 25 Jahre und den möglichen Entwicklungen in der Zukunft befasst. Hochrangige Praktiker und Wissenschaftler tragen zu jeweils einem bestimmten Aspekt der Fragestellung „Quo vadis, Anwaltschaft?“ vor. Die Vorträge sollen später als Buch veröffentlicht werden.

Die Vorträge finden jeweils donnerstags von 16 bis 18 Uhr im Hörsaalgebäude auf dem Conti Campus, Raum 004, Königsworther Platz 1, 30167 Hannover, statt.

Termine:

25. Oktober 2012 Freiheit und Bindung der Anwaltschaft
Rechtsanwalt Dr. Michael Krenzler,
Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Freiburg

15. November 2012 Europa als Motor eines liberalen Anwaltsrechts
Rechtsanwalt Professor Dr. Hans-Jürgen Hellwig,
HengelerMueller, Frankfurt

22. November 2012 Wie es zu den Bastille-Entscheidungen gekommen ist
Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack, Freiburg

6. Dezember 2012 Die Funktion der Rechtsschutzversicherungen für den
Anwaltsmarkt
Rainer Tögel, Vorstandsvorsitzender D.A.S., München

13. Dezember 2012 Perspectives on the Global Law Firm and the international
framework,
Solicitor Stephen Denyer, Allen & Overy, Frankfurt

10. Januar 2013 Sicherung des Zugangs zum Recht durch das anwaltliche
Gebührensystem, Rechtsanwalt und Notar Herbert Schons,
Präsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

17. Januar 2013 „… but you won’t fool the children of the revolution“ – Der
Strafverteidiger als Organ der Rechtspflege oder Vertragspartner
des Beschuldigten?
Richter am OLG Professor Dr. Matthias Jahn, Lehrstuhl für Strafrecht
und Forschungsstelle Recht und Praxis der Strafverteidigung
(RuPS), Erlangen-Nürnberg

24. Januar 2013 Anwaltliche Berufsfreiheit – Artikel 12 als Garant einer
unabhängigen starken Anwaltschaft
Richter des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Reinhard
Gaier, Karlsruhe


Hinweis an die Redaktionen

Für weitere Informationen steht Ihnen Prof. Christian Wolf, Geschäftsführender Vorstand des Instituts für Prozess-und Anwaltsrechts der Leibniz Universität Hannover, unter Telefon +49 511 762 8268 oder per E-Mail unter wolfjura.uni-hannover.de gern zur Verfügung.

Presseinformation vom 15.10.2012


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