Verwendung von Studienbeiträgen
Studienbeiträge in Niedersachsen
In Niedersachsen wurden vom Land verbindlich für die Hochschulen und Universitäten Studienbeiträge eingeführt. Ihre Verwendung regelt u.a. § 11 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Die Einnahmen sind für die Qualitätsverbesserung in der Lehre einzusetzen.
Informationen zur Verwendung der Studienbeiträge
Für die hochschulinterne Verteilung der Studienbeiträge gilt ab dem Jahr 2009 ein neues Verfahren. Das Präsidium wird die Einnahmen in Höhe von schätzungsweise 12,5 Millionen Euro jährlich in einen zentralen und einen dezentralen Anteil von 40 bzw. 60 Prozent aufteilen. Mit dem zentralen Anteil soll die Qualität von Lehre und Studium an der gesamten Universität kontinuierlich weiter optimiert werden. Der dezentrale Anteil wird den Fakultäten automatisch und unmittelbar für eigenes Lehr- und Servicepersonal bzw. eigene Projekte zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Zuweisungen an die einzelnen Fakultäten richtet sich nach der Anzahl der Studierenden. In den Jahren 2007 und 2008 hatte das Präsidium die ersten Einnahmen aus Studienbeiträgen anhand von Projektvorschlägen an die Fakultäten verteilt. Hierdurch war es möglich, Defizite in der Lehre sehr gezielt zu bekämpfen.
Der Austausch mit Studierenden über die Einbindung in Gespräche mit den Fakultäten hinaus ist der Hochschulleitung sehr wichtig. Sie lädt daher ein, die E-Mail-Adresse: studienbeitraege@zuv.uni-hannover.de aktiv zu nutzen, um Anmerkungen und Anregungen zu äußern.
Aktuelle Informationen des Immatrikulationsamtes
Weitere Informationen zum Thema Studienbeiträge finden Sie unter