Ehre wem Ehre gebührt! Dies gilt auch an der Leibniz Universität Hannover. Die Grundordnung sieht dafür unterschiedliche Formen vor. In der Vergangenheit wurden bekannte und weniger bekannte Persönlichkeiten für ihr Engagement um das Wohl der Universität oder der Allgemeinheit ausgezeichnet.
Die Würde eines Ehrensenators kann Persönlichkeiten verliehen werden, die sich wesentliche Verdienste um die Allgemeinheit erworben haben, z. B. herausragende fachliche Leistungen, besondere Leistungen in öffentlicher, amtlicher oder in anderer Weise gemeinnütziger Tätigkeit.
Persönlichkeiten, die sich wesentliche Verdienste um die Universität erworben haben, können mit der Würde einer Ehrenbürgerin bzw. eines Ehrenbürgers ausgezeichnet werden. Zu den wesentlichen Verdiensten können auch Zuwendungen zählen.
Die Ehrenmedaille kann Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um die Universität oder um Teilbereiche der Universität verdient gemacht haben.
Für hervorragende wissenschaftliche Leistungen oder besondere persönliche Verdienste ideeller Art kann ein Fakultätsrat mit Zustimmung des Senats den Doktorgrad ehrenhalber (Ehrendoktor) verleihen.
Auf Vorschlag eines Fakultätsrats bestellt das Präsidium mit Zustimmung des Senats Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren. Diese müssen wissenschaftlich ausgewiesen und geeignet sein, an der Erfüllung der Aufgaben der Leibniz Universität Hannover mitzuwirken. Sie sollen mindestens fünf Jahre an dieser Universität gelehrt haben.