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Preise und Ehrungen
 

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Persönlichkeiten, die sich wesentliche Verdienste um die Universität erworben haben, können mit der Würde einer Ehrenbürgerin bzw. eines Ehrenbürgers ausgezeichnet werden. Zu den wesentlichen Verdiensten können auch Zuwendungen zählen.

Die Ehrenmedaille kann Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um die Universität oder um Teilbereiche der Universität verdient gemacht haben.

Für hervorragende wissenschaftliche Leistungen oder besondere persönliche Verdienste ideeller Art kann ein Fakultätsrat mit Zustimmung des Senats den Doktorgrad ehrenhalber (Ehrendoktor) verleihen.

Auf Vorschlag eines Fakultätsrats bestellt das Präsidium mit Zustimmung des Senats Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren. Diese müssen wissenschaftlich ausgewiesen und geeignet sein, an der Erfüllung der Aufgaben der Leibniz Universität Hannover mitzuwirken. Sie sollen mindestens fünf Jahre an dieser Universität gelehrt haben.


 


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Verantwortlich Webredaktion, letzte Änderung 19. Oktober 2011 , 11:52 Uhr
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