Evaluation von Forschungszentren
Instrumente
Das gewählte Verfahren zur Evaluation der Forschungszentren an der Leibniz Universität Hannover folgt dem Prinzip des „informed peer review“. In einem ersten Schritt erstellen die am Forschungszentrum beteiligten Personen einen Antrag auf Einrichtung eines Forschungszentrums, der alle relevanten Angaben zur geplanten Forschung in strukturierter Form enthält und den Gutachtern zur Information dient. Im zweiten Schritt erfolgt die Begutachtung, d.h. ein schriftlicher oder mündlicher Austausch zwischen den Gutachtern und den Koordinatoren des Forschungszentrums.
Um eine fundierte Einschätzung der Qualität des geplanten Forschungsvorhabens zu gewährleisten, wird der Sachverstand international renommierter Mitglieder (peers) der wissenschaftlichen „community“ bemüht. Die Gutachter haben die Aufgabe, das Forschungsvorhaben vor dem Hintergrund des Forschungsprofils der Leibniz Universität Hannover, des Wissenschaftsstandorts Hannover und im Kontext nationaler und internationaler Standards der Disziplin einzuordnen und zu beurteilen.
Grundprinzipien des Evaluationsverfahrens
Die Verantwortlichkeit für die Evaluationsverfahren liegt beim Vizepräsidenten für Forschung. Die Planung und organisatorische Durchführung wird vom Referenten für Forschung vorgenommen.
Das Präsidium benennt den Vorsitzenden der Gutachtergruppe. Die anderen Gutachter werden einvernehmlich zwischen dem Vorsitzenden und dem zu evaluierenden Forschungszentrum gewählt. Es soll angestrebt werden, dass der Kommission für eine adäquate Beurteilung des Forschungsvorhabens international anerkannte Fachleute und auch ein fachfremder Vertreter angehören.
Die Begutachtung der Forschungsvorhaben erfolgt unter einem angemessenen Aufwand und wird ausschließlich und unabhängig von der Gutachtergruppe vorgenommen.
Die Beurteilungen und Empfehlungen der Gutachter werden in einem Ergebnisbericht zusammengefasst, welcher der Universitätsleitung übergeben wird.
Der Ergebnisbericht dient der Universitätsleitung nur als Empfehlung, die Entscheidungsfreiheit über die Einrichtung eines Forschungszentrums liegt beim Präsidium.
Kriterien des Evaluationsverfahrens
Grundsätzlich wird Wert darauf gelegt, dass bei der Evaluation zwei wesentliche Kriterien der Forschung bei allen Forschungsvorhaben berücksichtigt werden sollen: Qualität und Relevanz. Als Grundlage zur Bewertung gilt der Beitrag, den das Forschungsvorhaben hochschulintern, regional, national und international leisten wird. Folgende Aspekte lassen sich diesen beiden Kriterien zuordnen:
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Innovationsgrad und wissenschaftliche Relevanz/Ausstrahlung des geplanten Forschungsvorhabens
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Präsenz der beteiligten Wissenschaftler in der internationalen wissenschaftlichen Öffentlichkeit
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Kooperationen mit anderen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Institutionen
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Interdisziplinarität in der Forschung und Resonanz in den Nachbardisziplinen
Fragen zur Antragstellung
Der Zweck der Antragsstellung ist es, sowohl die Universitätsleitung als auch die Gutachter der Evaluation über das geplante Forschungsvorhaben zu informieren und Ihnen eine Beurteilung des Vorhabens vor dem Hintergrund der bisherigen Entwicklung der beteiligten Fächer in Hinblick auf die zukünftigen Ziele zu ermöglichen. Der Antrag wird den Gutachtern in Vorbereitung zur „Begehung“ zur Verfügung gestellt.
Der Antrag soll aus folgenden Teilen bestehen (Umfang: ca. 20 Seiten, max. 30 Seiten ohne Anhang):
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Ziele des Forschungszentrums
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Ausgangssituation
a) Darstellung des Forschungszentrums
b) Angaben über alle beteiligten Personen/Institute
c) Darstellung der eingebrachten Ressourcen
d) Auflistung der bisher eingeworbenen Drittmittel
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Forschung
a) Darstellung der gemeinsamen Forschungsidee
b) Auflistung aller relevanten Forschungsprojekte (mit Beschreibung und Angabe über Fortschritt)
c) Angaben zur Interdisziplinarität
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Strategische Entwicklung
a) Zukünftige Forschungsaktivitäten
b) Angaben zu geplanten Drittmittelprojekten
c) Erhöhung der internationalen Sichtbarkeit
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Nationale und internationale Positionierung
a) Kooperationspartner
b) Abschätzung der Konkurrenzsituation
c) Abgrenzung zu Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Niedersachsen, insbesondere innerhalb der Niedersächsisch Technischen Hochschule (NTH)
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Organisation und Management
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Mehrwerte und Vision
a) Vorzüge des geplanten Forschungszentrums im Vergleich zum Status quo
b) Wo will das Zentrum realistisch in 5-10 Jahren stehen?
Fragen an die Gutachtergruppe
Bevor die Gutachtergruppe einen schriftlichen oder mündlichen Austausch bezüglich des Forschungsvorhabens mit der Universitätsleitung/den Koordinatoren sucht, sollte sie in einer gemeinsamen Vorbesprechung folgende Themen klären:
a) erste Einschätzung der Antragstellung
b) Fragen an das zu evaluierende Forschungsvorhaben
c) Austausch über die Kriterien, die sie zur Bewertung heranziehen möchte
d) Vorgehen während der Begutachtung (dem mündlichen oder schriftlichen Austausch mit der Universitätsleitung/den Koordinatoren)
Im Anschluss an die Begutachtung erstellt die Gutachtergruppe einen Ergebnisbericht für die Universitätsleitung. Die Antworten auf folgende Fragen werden hierbei von Seiten der Universitätsleitung erbeten:
a) Bewertung der Forschungsidee, ist sie über mehrere Jahre tragfähig?
b) Wie ist die nationale/internationale Sichtbarkeit der Antragsteller zu bewerten?
c) Ist die Forschungsidee national/international konkurrenzfähig?
d) Ist die Leibniz Universität Hannover der geeignete Standort für ein solches Zentrum?
e) Sind die geplanten Drittmittelprojekte realistisch?
f) Ist die Organisationsform angemessen?
Der Bericht soll somit einerseits die Stärken und Schwächen des Forschungsvorhabens deutlich benennen und andererseits auf dieser Basis handlungsorientiert Möglichkeiten der Verbesserung sowie perspektivisch Entwicklungsmöglichkeiten des Vorhabens formulieren. Dabei sollten auf die spezifische Situation der Leibniz Universität eingegangen werden.
Der Ergebnisbericht soll ein gemeinsamer Bericht der Gutachtergruppe sein und als Ganzes von der gesamten Gutachtergruppe vertreten werden. Es ist möglich, das Gutachten arbeitsteilig zu erstellen. In diesem Fall koordiniert die Referentin für Forschung der Leibniz Universität Hannover den dafür notwendigen Abstimmungsprozess.
Ablauf des Evaluationsverfahrens
Die Evaluation wird in enger Kooperation zwischen Universitätsleitung und den Koordinatoren des zu evaluierenden Fachs durchgeführt.
Die Aufgabe des Vizepräsidenten für Forschung/der Referentin für Forschung ist es, die Verfahren zu koordinieren und die Gutachterkommission in die Lage zu versetzen, die Begutachtung informiert und unabhängig durchzuführen und somit Transparenz und eine Vergleichbarkeit der Verfahrensstandards zu gewährleisten. Der Referent für Forschung übernimmt die Koordination des Ergebnisberichts.
Im Einzelnen läuft die Evaluation in folgenden Schritten ab:
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Absichtserklärung an die Universitätsleitung und die zuständigen Dekane durch die Koordinatoren des geplanten Forschungszentrums
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Aufforderung zur Antragstellung durch die Universitätsleitung
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Benennung eines Vorsitzenden der Gutachtergruppe durch die Universitätsleitung in Abstimmung mit den Koordinatoren
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Wahl international anerkannter Fachkollegen durch den Vorsitzenden, mit denen er zusammen im Team das zu evaluierende Forschungsvorhaben adäquat beurteilen kann
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Einreichung eines Antrags auf Einrichtung eines Forschungszentrums durch die Koordinatoren des geplanten Forschungszentrums
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Den Gutachtern wird der Antrag auf Einrichtung eines Forschungszentrums durch die Universitätsleitung zugeschickt
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Begutachtung durch die Gutachtergruppe – d.h. ein schriftlicher oder mündlicher Austausch mit der Universitätsleitung und den Koordinatoren des Forschungsvorhabens
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Zusammenfassung der Beobachtungen, Beurteilungen und Empfehlungen der Gutachter in einem Ergebnisbericht und Übergabe an die Universitätsleitung
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Diskussion der Evaluationsergebnisse und Entscheidung der Universitätsleitung über die Einrichtung des Forschungszentrum
Kontakt
Dr. Sebastian Huster
Referent für Forschung
Tel. +49 511.762
- 3531
Fax +49 511.762
- 4004
E-Mail
sebastian.huster@zuv.uni-hannover.de