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Studieninteressierte

Kann ich ohne Abitur bzw. Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung studieren?

Wenn Sie sich für ein Studium an der Leibniz Universität interessieren aber bisher kein Abitur erworben haben, dann können vielleicht andere Wege für Sie ein Studium ermöglichen. Der Hochschulzugang wird in Niedersachsen durch das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) geregelt.

Danach bestehen mehrere Möglichkeiten für einen Zugang zum Studium an der Universität auch ohne Abitur. Ohne fachliche Einschränkungen besteht eine Berechtigung u.a. für:

  • Meisterinnen und Meister,
  • Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker,
  • Staatlich geprüfte Betriebswirtinnen und Betriebswirte,
  • Nach einem Fortbildungsabschluss (gestzlich geregelt) mit mind. 400 Unterrichtsstunden,
  • oder einem Fachschulabschluss entsprechend der "Rahmenvereinbarung über Fachschulen" der Kultusministerkonferenz.

Folgende berufliche Qualifikationen berechtigen u.a. zu einem Studium in bestimmten Studiengängen:

  • drei Jahre Ausbildung und drei Jahre Tätigkeit in diesem Beruf,
  • Beruflich Qualifizierte nach einer Prüfung - auch Immaturen- oder Z-Prüfung genannt. Weitere Informationen zur Hochschulzugangsprüfung unter http://www.uni-hannover.de/hochschulzugang
  • Absolventen mit einer Fachhochschulreife für Studiengänge in der entsprechenden Fachrichtung, die zum Erwerb der Fachhochschulreife geführt hat.

Weitere Auskünfte erteilen die Zentrale Studienberatung und das Immatrikulationsamt der Leibniz Universität.



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