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Absolventinnen / Absolventen

Muss ich mich immatrikulieren?

Doktorandinnen und Doktoranden haben sich als Promotionsstudierende einzuschreiben (NHG § 9 Abs. 2, Fassung 26.02.2007).

Es gelten die Bewerbungsfristen für freie Studiengänge:
31.03. für das Sommersemester, 30.09. für das Wintersemester.
In begründeten Einzelfällen ist auch eine Immatrikulation im laufenden Semester rückwirkend zum Semesterbeginn möglich.

Dem Antrag muss eine schriftliche Bestätigung der Fakultät des Promotionsvorhabens beigefügt werden.


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