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Absolventinnen / Absolventen

Muss ich mich immatrikulieren?

Doktorandinnen und Doktoranden sollen sich als Promotionsstudierende einschreiben (NHG § 9 Abs. 2 vom 26.02.2007in der geltenden Fassung).

Die Online-Einschreibung zur Promotion ist jederzeit möglich. Die Immatrikulation erfolgt ausschließlich für das gesamte Semester. Das heißt, der Semesterbeitrag muss auch nach Semesterbeginn vollständig entrichtet werden.

Dem Antrag muss eine schriftliche Bestätigung der Fakultät des Promotionsvorhabens beigefügt werden.



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