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Studienbeginn

Welche Krankenversicherung kommt für mich in Frage?

Sie müssen entscheiden, ob Sie als Studentin oder Student pflichtversichert sein wollen, was gesetzlich vorgegeben ist und von vielen Seiten sehr empfohlen wird, oder ob Sie sich von der Pflichtversicherung befreien lassen wollen, was in den ersten drei Monaten nach Studienbeginn möglich ist.

Wichtig ist, dass die Befreiung während des Studiums nicht wieder rückgängig gemacht werden kann, und sie hat u.U. Wirkung auch über das Studienende hinaus.
In die Pflichtversicherung wird nach dem Studium nur wieder aufgenommen, wer in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eintritt.
Für den Fall, dass Sie als Student oder Studentin krankenversicherungspflichtig bleiben, müssen Sie Mitglied in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen werden oder bleiben. Wenn Sie sich befreien lassen, können Sie nur Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden. Die Befreiung muss eine gesetzliche Krankenkasse auf Ihren Antrag hin durchführen.

Sie sollten Ihre Entscheidung erst nach eingehender Beratung durch eine gesetzliche Krankenkasse treffen.

Weitere Informationen erteilt die Sozialberatung des Studentenwerkes Hannover.


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