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StudienbeginnHabe ich Anrecht auf Wohngeld?
Studierende haben nur dann Anspruch auf Wohngeld, wenn kein Grundanspruch auf BAföG mehr besteht (z. B. beim Übrschreiten der Förderungshöchstdauer, fehlenden Leistungen, wiederholten Nichtbestehen, mehrfachen Fachwechsel). |
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21. Februar 2012
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