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Studienbeginn

Habe ich Anrecht auf Wohngeld?

Studierende haben nur dann Anspruch auf Wohngeld, wenn kein Grundanspruch auf BAföG mehr besteht (z. B. beim Übrschreiten der Förderungshöchstdauer, fehlenden Leistungen, wiederholten Nichtbestehen, mehrfachen Fachwechsel).
Die BAföG-Abteilung des Studentenwerkes Hannover stellt in diesen Fällen einen Negativbescheid für das Wohngeldamt aus.

Studierende, die in einem Haushalt mit Personen leben, die nicht BAföG-berechtigt sind, zum Beispiel eigene Kinder, können Wohngeld bekommen. Der im BAföG enthaltene Mietkostenzuschuß entfällt dann.

Weitere Informationen und Beratung zum Thema Wohngeld erhalten Sie bei der Sozialberatung des Studentenwerks Hannover und bei der BAföG- und Sozialberatung im Asta.


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