Studienverlauf
Was muss ich bei einem Fachwechsel beachten?
Der Ablauf des Fachwechsels ist davon abhängig, ob der Studiengang bzw. das Studienfach (z. B. bei Lehramtsstudiengängen oder dem Fächerübergreifendem Bachelorstudiengang), in das gewechselt werden soll, zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist.
Bei einem Wechsel in das erste Fachsemester eines zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengangs/-fachs muss am regulären Bewerbungsverfahren teilgenommen werden. Ein Platz im gewünschten Studiengang/-fach kann nicht garantiert werden. Der Wechsel in einen zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang ist nur zum Wintersemester möglich und die Frist endet am 15. Juli des Jahres, in dem gewechselt werden soll. Die Bewerbung erfolgt über das Online-Formular für zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer.
Für zulassungsfreie grundständige Studiengänge und Studienfächer endet die Frist am 30. September bzw. am 31. März. Es gibt kein Zulassungsverfahren und es ist keine Bewerbung über das Online-Formular notwendig. Für das Wechseln eines Studiengangs/-fachs muss ausschließlich der vollständig ausgefüllte Antrag auf Fachwechsel (PDF) bis zu der oben genannten Frist beim Immatrikulationsamt vorliegen. Eine Exmatrikulation ist nicht notwendig.
Ein Wechsel in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs/-fachs ist zu Beginn eines jeden Semesters möglich. Zusätzlich zum Antrag auf Fachwechsel (PDF) müssen Sie im Fach Ihre bereits erbrachten Leistungen anerkennen und beurteilen lassen. Dafür nutzen Sie das Formular Einstufungsempfehlung (PDF) . Wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpartner. Bei Sonderpädagogik, den Lehramtsmasterstudiengängen und Biologie wird die Einstufung durch die jeweilige Fachberatung vorgenommen. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen.
Der Fachwechsel in einen Masterstudiengang erfolgt ausschließlich über das Online-Formular für Masterstudiengänge. Ob in einen Masterstudiengang zum Sommer- oder Wintersemester gewechselt werden kann, entnehmen Sie bitte der entsprechenden Zugangsordnung.
Bitte beachten Sie dort die besonderen Bewerbungsfristen.
Sofern Sie sich noch in einem Prüfungsverfahren an der Universität befinden, müssen Sie vor dem Fachwechsel die Entlassung aus dem laufenden Prüfungsverfahren beim Akademischen Prüfungsamt beantragen.
Bei einem Fachwechsel können Sie sich zur Information und Beratung gern an die Zentrale Studienberatung oder das Immatrikulationsamt wenden. Sie erreichen uns telefonisch über die Servicehotline unter 0511 – 762 2020 oder Sie kommen zu einem persönlichen Gespräch zu uns ins ServiceCenter des Hauptgebäudes.
Sollten Sie BAföG-Leistungen in Anspruch nehmen, beachten Sie ferner besondere Regelungen bei einem Fachwechsel. Diese sollten vorher in den Beratungsstellen des Studentenwerks und des AStA nachgefragt werden.