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Absolventinnen / Absolventen

Berechtigt ein Bachelorabschluss zur Promotion?

Nach § 9 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) kann als Doktorandin oder Doktorand zur Promotion zugelassen werden, wer einen Master-, Diplom- oder Magister- Studiengang oder einen diesen entsprechenden Studiengang, der zu einem Staatsexamen führt, abgeschlossen hat.


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