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Anerkennung beruflich erworbener Kompetenzen
 

Es gibt zwei grundsätzlich verschiedene Verfahren zur Anerkennung beruflich erworbener Kompetenzen:

  • Die pauschale Anerkennung
  • Die individuelle Anerkennung

Eine pauschale Anerkennung findet nur statt, soweit sie von der zuständigen Fakultät beschlossen wurde. Zurzeit sind keine pauschalen Anerkennungen möglich.

Grundsätzlich werden Anerkennungen nur vorgenommen, wenn beruflich Qualifizierte in einen Studiengang an der Leibniz Universität Hannover eingeschrieben sind. Unverbindliche Auskünfte ohne Einschreibung sind nicht möglich.

Ablauf der Anerkennungen

Im Fall der pauschalen Anerkennung wenden Sie sich an die Zentrale Einrichtung für Lehre, Studium und Weiterbildung, Abteilung 3, ZEW:


Es ist ein schriftlicher Antrag an die ZEW zu stellen, dem die Zeugnisse über die beruflichen und Weiterbildungsabschlüsse, Nachweise über die Dauer der Berufstätigkeit sowie ggf. weitere Nachweise (Praktika o.ä.) im Original beizufügen sind.

Die ZEW erteilt den Antragstellerinnen oder Antragstellern innerhalb von vier Wochen einen schriftlichen Bescheid. Dieser geht in Kopie auch an die zuständige Studiendekanin oder den zuständigen Studiendekan oder eine andere von der Fakultät dafür benannte Person sowie an das Akademische Prüfungsamt, das die angerechneten Module in der Prüfungsverwaltung verbucht. Noten können nicht übernommen werden.

Im Fall der individuellen Anerkennung richten Sie Ihren Antrag ebenfalls an die ZEW. Ansprechpartner finden Sie oben. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Abschlusszeugnisse
  • Ggf. Arbeitszeugnisse und Praktikumsbescheinigungen
  • Ggf. Arbeitsproben und -dokumente
  • Ggf. Gutachten Dritter

Die ZEW prüft die formalen Angelegenheiten und leitet den Antrag an die für den Studiengang zuständige Fakultät weiter. Die Fakultät stellt die anzurechnenden Kompetenzen fest und die Module/Teilmodule, die damit als erbracht gelten. Sie erteilt der Antragstellerin oder dem Antragsteller einen schriftlichen Bescheid, der in Kopie auch an die ZEW und das Akademische Prüfungsamt geht. Eine Übernahme von Noten findet i.d.R. nicht statt.

Dokumente und Vorlagen



Zusatzinformationen

Servicehotline +49 511 762-2020


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