Informationen für Fakultäten und Institute
bei im Ausland erbrachten Leistungen
Ablauf der Anerkennung
Im Folgenden werden die notwendigen Schritte für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen dargestellt. Die schematische Übersicht des Anerkennungsverfahrens finden Sie unten in der Rubrik Dokumente und Vorlagen.
Planung des Auslandsaufenthaltes
Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes wenden sich die Studierenden an die zuständigen Austauschkoordinatoren der Fakultät/des Fachs. Diese erarbeiten zusammen mit den Studierenden ein Learning Agreement (LA). Die Austauschkoordinatoren nehmen Kontakt mit den jeweiligen Fachvertretern auf und stimmen ggf. das LA mit diesen ab. Die Austauschkoordinatoren unterschreiben das LA und informieren den zuständigen Prüfungsausschuss bzw. die Studiendekanin oder den Studiendekan entsprechend.
Das Hochschulbüro für Internationales berät und unterstützt bei der Abwicklung von Austauschprogrammen und Partnerschaftsverträgen.
Durchführung des Auslandsaufenthaltes
Die Studierenden führen den Auslandsaufenthalt durch. Eine Änderung des LA stimmen die Studierenden ggf. mit den Austauschkoordinatoren ab. Die zweite Seite des LA sollte für diese Aktualisierungen genutzt werden.
Umsetzung nach der Rückkehr an die Leibniz Universität
Nach der Rückkehr reichen die Studierenden das Learning Agreement und das Transcript of Records(Notenabschrift / Zeugnis) bei den Austauschkoordinatoren bzw. den ERASMUS-Beauftragten zur Vorprüfung und Weiterleitung an den zuständigen Prüfungsausschuss bzw. die Studiendekanin oder den Studiendekan ein.
Der Prüfungsausschuss bzw. die Studiendekanin oder der Studiendekan erteilt den Studierenden einen Bescheid über die Anerkennung und informiert das Prüfungsamt entsprechend. Der Bescheid enthält auch Angaben, auf welche Module/Lehrveranstaltungen die im Ausland erbrachten Leistungen angerechnet werden.
Das Prüfungsamt verbucht die anerkannten Leistungen.
Dokumente und Vorlagen
Weitere Informationen