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Befreiung der Studienbeiträge für ausländische Studierende

Ausländische Studierende, die zur Zahlung des Studienbeitrags nach § 11 NHG verpflichtet sind und keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen nach § 11 a NHG haben, können von den Studienbeiträgen durch ein Stipendium befreit werden. Antragsberechtigt sind ausschliesslich diejenigen Studierenden, die vor der Einführung der Studienbeiträge an die Leibniz Universität Hannover gekommen sind. Weitere Voraussetzungen sind:

  1. Ein Antrag auf Stipendium zum kommenden Semester. Der Antrag ist bis zum 01.07. für ein Wintersemester; und bis zum 15.01. für ein Sommersemester im Immatrikulationsamt einzureichen; und
  2. eine Immatrikulation an der Leibniz Universität Hannover zum Zeitpunkt der Antragsstellung innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich vier Semester, und
  3. das Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage – nachgewiesen durch Belege, aus denen hervorgeht, dass kein Einkommen oder Vermögen existiert, das über das hinausgeht, welches gegenüber der Ausländerbehörde nachzuweisen ist; und
  4. der Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums. Ein ordnungsgemäßes Studium liegt vor, wenn mindestens 75 Prozent der durch die Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsleistungen tatsächlich erbracht wurden. Hierüber ist eine Bescheinigung des zuständigen BAFöG-Beauftragten vorzulegen;

 


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Verantwortlich Immatrikulationsamt, letzte Änderung 11. Januar 2010 , 12:51 Uhr
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