Beurlaubung
Studierende, die sich aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen (Auslandsstudium, Schwangerschaft) beurlauben lassen müssen, stellen dazu in der Zeit der Rückmeldung (letzter Tag der allgemeinen Vorlesungszeit) einen Antrag auf Beurlaubung. Dem Antrag ist ein Nachweis (ärztliches Attest, Kopie des Mutterpasses usw.) beizulegen. Urlaubssemester werden als Hochschulsemester, jedoch nicht als Fachsemester gezählt.