Ausländische Studienbewerber/-innen, die eine Zulassung an einer deutschen Universität beantragen, benötigen wie deutsche Bewerber/-innen eine Hochschulzugangsberechtigung.
Ist die Hochschulzugangsberechtigung aus Ihrem Heimatland vergleichbar mit dem deutschen Abitur, haben Sie einen direkten Hochschulzugang und können unmittelbar zum Studium zugelassen werden.
Wenn Sie mit Ihrem Schulzeugnis in Ihrem Heimatland nur bestimmte Fächer studieren können, gilt diese so genannte Fachbindung auch für Deutschland.
Wie Ihre Vorbildung eingestuft wird, erfahren Sie unter: www.anabin.de

