Zulassungsverfahren und Studienplatzvergabe
Bachelor und Staatsexamen
Bei Studienfächern ohne Zulassungsbeschränkung (sog. zulassungsfreie Fächer) werden alle Bewerber/-innen zugelassen, die ihren Antrag zur Zulassung vollständig und fristgemäß bei ASSIST stellen und die Voraussetzungen für ein Hochschulstudium in Deutschland erfüllen.
Viele Studienfächer sind zulassungsbeschränkt (sog. NC- Fächer). Gibt es in diesen Studienfächern mehr Bewerber/innen als Studienplätze, werden diese durch ein Auswahlverfahren nach Noten und Länderquoten vergeben. 5 % von der Gesamtzahl der Studienplätze werden an ausländische Studienbewerber/innen vergeben.
Nach Ablauf der Einschreibfrist (Anfang Oktober) werden frei gebliebene Studienplätze in zulassungsbeschränkten Fächern an andere Bewerber/-innen per Losverfahren vergeben.
Master
Über eine Zulassung zum Masterstudiengang entscheidet in der Regel der jeweilige Zulassungsausschuss nach den Kriterien der jeweiligen Zugangsordnungen.
Deutschkenntnisse
Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe I sind noch nicht ausreichend für ein Hochschulstudium. Vor Studienbeginn gibt es verschiedene Möglichkeiten, ausreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen.
Bescheide
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Sie erhalten spätestens Ende Juli einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid zugeschickt.
Der Zulassungsbescheid enthält den Zeitraum, in dem Sie sich immatrikulieren können, falls Sie den Studienplatz annehmen wollen.
Master:
Die Bescheide für Masterbewerbungen werden je nach Tagung des Zulassungsausschusses für ein Sommersemester zwischen Januar und März und für ein Wintersemester zwischen Juli und September versendet.
Zulassungsfreie Studiengänge
Für zulassungsfreie Fächer erhalten Sie den Bescheid nach Bearbeitung (spätestens bis Mitte Juli).