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Ablehnungsbescheid - Nachrückverfahren - Losverfahren
 

Ablehnungsbescheid

Auf dem Ablehnungsbescheid teilen wir Ihnen mit, welchen Platz Sie unter den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern eingenommen haben. Sie können aus dem Ablehnungsbescheid Ihren jeweiligen Rangplatz und den Grenzrang ersehen.
Der Grenzrang ist der Rangplatz, auf dem sich der letzte noch Ausgewählte in der Rangliste befindet.

Folgendes Beispiel:

Es konnte zugelassen werden bis: Ihre Werte:
L (Vergabe nach Leistung): 3,1/02 3,3
Rang: 50 Ihr Rang: 55
W (Vergabe nach Wartezeit): 02/3,2 00/3,3
Rang: 15 Ihr Rang: 150

Nachrückverfahren und Losverfahren

Erfahrungsgemäss nehmen nicht alle Zugelassenen den ihnen im Hauptverfahren zugewiesenen Studienplatz an. Die damit wieder frei werdenden Studienplätze vergeben wir im Nachrückverfahren an Bewerberinnen und Bewerber, die bisher noch nicht zugelassen werden konnten.

Sollten nach Abschluss der Nachrückverfahren wieder Studienplätze frei werden, vergeben wir diese in einem Losverfahren. Der Antrag muss formlos, schriftlich (bspw. via Postkarte oder E-Mail) innerhalb der festgesetzten Frist erfolgen.


Losverfahren: In welchen Studiengängen wird gelost?

(Veröffentlichung ca. Mitte September)



Zusatzinformationen

Servicehotline +49 511 762-2020


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