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Ablehnungsbescheid - Nachrückverfahren - Losverfahren
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| Es konnte zugelassen werden bis: | Ihre Werte: |
|---|---|
| L (Vergabe nach Leistung): 3,1/02 | 3,3 |
| Rang: 50 | Ihr Rang: 55 |
| W (Vergabe nach Wartezeit): 02/3,2 | 00/3,3 |
| Rang: 15 | Ihr Rang: 150 |
Erfahrungsgemäss nehmen nicht alle Zugelassenen den ihnen im Hauptverfahren zugewiesenen Studienplatz an. Die damit wieder frei werdenden Studienplätze vergeben wir im Nachrückverfahren an Bewerberinnen und Bewerber, die bisher noch nicht zugelassen werden konnten.
Sollten nach Abschluss der Nachrückverfahren wieder Studienplätze frei werden, vergeben wir diese in einem Losverfahren. Der Antrag muss formlos, schriftlich (bspw. via Postkarte oder E-Mail) innerhalb der festgesetzten Frist erfolgen.
(Veröffentlichung ca. Mitte September)
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