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Erteilung von Bescheiden

Bescheide werden nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge (Auswahl) versandt.

In allen zulassungsbeschränkten Studiengängen werden von der Leibniz Universität
Hannover in der Regel in der zweiten Augusthälfte (Zulassungsverfahren Wintersemester) bzw. Ende Februar/Anfang März (Zulassungsverfahren Sommersemester) Zulassungs- und Ablehnungsbescheide erteilt. Im Zulassungsbescheid wird eine ca. 7-tägige Frist gesetzt, in der bestätigt werden muss, ob der Studienplatz angenommen wird oder nicht.

Die Bestätigung kann auch durch eine bevollmächtigte Person (formlose schriftliche Vollmacht) erfolgen. Geht die Bestätigung nicht rechtzeitig bei der Universität ein, verfällt der Anspruch auf einen Studienplatz.

Bei eventuell stattfindenden Losverfahren wird nur im Falle der Zulassung ein Bescheid erteilt.

Sommersemester

  • Bescheidversand für StudienforsetzerInnen und Masterstudiengänge:
    ab Anfang März

Wintersemester

  • Bescheidversand für StudienanfängerInnen:
    Zulassungen ab Mitte/Ende August
    Ablehnungen ab Anfang September (AUSNAHME: Ablehungen und Teilzulassungen in Zweifachstudiengängen wie Fächerübergreifender Bachelor oder Bachelor Technical Education werden in der Regel schon Ende August versandt)
  • Bescheidversand für StudienfortsetzerInnen:
    ab Anfang September
  • Bescheidversand für Masterstudiengänge:
    unterschiedlich je nach Tagung des Zulassungsausschusses
    - Mitte August bis Ende September -


Zusatzinformationen

Servicehotline +49 511 762-2020


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