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Startseite > Studium > Immatrikulation > Bewerbung > Hinweise > Bevorzugte Zulassung

Bevorzugte Zulassung

Wehr- oder Zivildienst oder vergleichbaren Verpflichtungen

Für Studienbewerberinnen und -bewerber, die Wehr- oder Zivildienst leisten oder vergleichbaren Verpflichtungen nachkommen und dadurch gehindert sind, ein Studium aufzunehmen gelten folgende Regelungen:

Diese Bewerberinnen und Bewerber können das ihnen in zwei auf den Dienst folgenden Studienplatzvergabeverfahren zustehende Recht der bevorzugten Zulassung nur geltend machen, wenn sie nachweisen, dass sie während des Verpflichtungszeitraumes in dem Studiengang ihrer Wahl an der betreffenden Hochschule tatsächlich zugelassen worden sind.

Das bedeutet, dass dienstleistende Personen sich unbedingt bewerben müssen, wenn sie anschließend ein Studium in einem Studiengang mit Zulassungsbegrenzung aufnehmen wollen. Ein erteilter Zulassungsbescheid ist aufzubewahren und bei erneuter Bewerbung nach Abschluss des Dienstes mit einzureichen.

Für freie Studiengänge ist die Vorabbewerbung nicht erforderlich.


Zusatzinformationen

Servicehotline +49 511 762-2020


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