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Deutschkenntnisse
 

Haben Sie Ihren Hochschulzugang ausserhalb Deutschlands erworben, weisen Sie uns mit Ihrer Bewerbung bitte Ihre Deutschkenntnisse nach.

Gute Deutschkenntnisse sind wichtig, denn fast alle Vorlesungen werden in deutscher Sprache gehalten.

Deutschkenntnisse müssen Sie bei der Bewerbung nachweisen durch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe – oder durch ein von der Kultusministerkonferenz als gleichwertig anerkanntes Sprachzeugnis. Die Prüfungen für das Deutsche Sprachdiplom – Zweite Stufe – werden an Schulen im Ausland, insbesondere an deutschen Schulen im Ausland abgehalten. Als gleichwertig anerkannt sind:

  • Das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH2),
  • Das Zeugnis über TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache). TestDaF ist eine Sprachprüfung für Studienbewerberinnen und –bewerber, die ihr Studium in Deutschland aufnehmen wollen. TestDaF misst den sprachlichen Leistungsstand der deutschen Sprache. Die einzelnen Prüfungsleistungen werden den drei Niveaustufen TDN 3, TDN 4 und TDN 5 zugeordnet, wobei TDN 5 die höchste Niveaustufe ist. Es werden vier Fertigkeiten (Leseverstehen, Hörverstehen, schriftlicher Ausdruck und mündlicher Ausdruck) getrennt voneinander geprüft und im Zeugnis einzeln ausgewiesen. Für einen Hochschulzugang an der Leibniz Universität Hannover müssen sämtliche der vier Fertigkeiten mit der Test-DaF-Niveaustufe TDN 4 bewertet worden sein. Der Test wird im In- und Ausland an lizenzierten Testzentren durchgeführt und kann somit in Ihrem Heimatland abgelegt werden. Er kann beliebig oft wiederholt werden. Aktuelle Informationen und wissenschaftliche Literatur zu TestDaF können auf der Webseite des TestDaF-Instituts nachgelesen werden.

  • Das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung im Prüfungsteil Deutsch),
  • Zertifikat C2 des Goethe-Instituts,
  • die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München.


Zusatzinformationen

Servicehotline +49 511 762-2020


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