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Studienfortsetzung/Studienortswechsel

Für die Zulassung zu einem höheren Fachsemester ist die Universität zuständig.

Wird der bisherige Studiengang beibehalten oder erneut gewählt, muss mit dem Antrag durch Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung nachgewiesen werden, in welchem Fachsemester zuletzt eine Einschreibung bestanden hat.

Ist ein Studiengang im ersten Semester zulassungsfrei, so gilt dies auch für höhere Fachsemester. Ist ein Studiengang im ersten Fachsemester zulassungsbeschränkt, so gilt die Zulassungsbeschränkung auch für höhere Semester des Studienganges. In zulassungsbeschränkten Studiengängen ergibt sich die Zulassungszahl aus der Differenz zwischen der für das 1. Fachsemester festgesetzten Zulassungszahl und der Anzahl der in Frage kommenden höheren Semester immatrikulierten Studierenden.

Bewerbungsschluss für höhere Semester in zulassungsbeschränkten Studiengängen ist der 15.07., für freie Studiengänge der 30.09.


Zusatzinformationen

Servicehotline +49 511 762-2020


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