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Hochschulzugangsberechtigung
 

Für die Aufnahme eines Studiums an der Leibniz Universität Hannover ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erforderlich. Die gesetzliche Regelung hierzu ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz zu finden.
Ausserdem sind bei vielen Studiengängen besondere Zulassungsvoraussetzungen wie z.B. Sprachkenntnisse, Praktika etc. erforderlich. Schauen Sie bitte unbedingt in die Zulassungsbedingungen bzw. Zugangsordnungen.


Bewerberinnen und Bewerber aus Deutschland

Viele Wege führen in Niedersachsen zu einem Hochschulstudium.


WICHTIG: Auf den Schulabschlusszeugnissen ist jeweils die Berechtigung vermerkt. Bitte schauen Sie dort nach!

Bewerberinnen und Bewerber außerhalb Deutschlands

Über die Bewertungskriterien der deutschen Hochschulen können Sie sich auf der Website von anabin (Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse) informieren.


Ist laut Anabin keine direkte Studienaufnahme, meldet Sie das Immatrikulationsamt nach Prüfung Ihrer Unterlagen zum Studienkolleg an. Nach erfolgreicher Beendigung dessen, bewerben Sie sich erneut.



Zusatzinformationen

Servicehotline +49 511 762-2020


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