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Krankenversicherung
 

Zur Einschreibung müssen Sie einen Nachweis über eine Krankenversicherung vorlegen. Diesen Nachweis erhalten Sie entweder bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind) oder Ihrer Krankenversicherung im Heimatland. Dort erhalten Sie entweder eine Europäische Versicherungskarte (bitte Kopie einreichen) oder eine Versicherungsbescheinigung E 111 (Bescheinigung über den Leistungsanspruch während eines Aufenthaltes in einem anderen Mitgliedstaat).


Zusatzinformationen

Servicehotline +49 511 762-2020


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