Sprachnachweis als Studienvoraussetzung für das Fach Spanisch
Bewerbung um einen Studienplatz
Da der Nachweis spanischer Sprachkenntnisse Studienvoraussetzung ist, muss jeder Bewerbung für das Fach Spanisch der Nachweis beigefügt werden. Nur so ist sichergestellt, dass eine Beteiligung am Zulassungsverfahren, das der Immatrikulation vorausgeht, erfolgen kann.
Deutsche Studienbewerberinnen und -bewerber und Bewerberinnen und Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) und Bewerberinnen und Bewerber aus den EU-Staaten müssen sich für ein Wintersemester spätestens bis 15. Juli, für ein Sommersemester spätestens bis 15. Januar des Jahres beim Immatrikulationsamt der Leibniz Universität Hannover, Welfengarten 1, 30167 Hannover, bewerben. Informationen zum aktuellen Studienangebot, Fristen, Zulassungsbeschränkungen etc. erhalten Sie unter
Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen sich für ein Wintersemester bis spätestens 31.Mai des Jahres bewerben. Die Studienbewerbungen sind zu richten an
Informationen des Romanischen Seminars
Die zur Aufnahme des Studiums notwendigen Kenntnisse der spanischen Sprache haben vor Beginn des Studiums alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber (Erstsemesterstudierende, Fachwechsler) für das Fach Spanisch (Erstfach wie Zweitfach) nachzuweisen. Dieser Nachweis kann erfolgen durch
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einen Schnitt von mindestens 11 Punkten in Spanisch in den letzten zwei Jahren der Oberstufe (wobei Spanisch als Seminarfach nicht berücksichtigt wird), oder
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das Bestehen einer der folgenden Sprachprüfungen:
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"DELE inicial",
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der Grundstufe I - III (A1 - B1) (jeweils im Umfang von 4 SWS) am Fachsprachenzentrum (FSZ) der LUH oder von UNIcert I oder
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einen nachgewiesenen Aufenthalt in einem spanischsprachigen Land von mindestens 9 Monaten.
Ausgenommen sind Bewerberinnen und Bewerber mit spanischer Muttersprache, Studierende aus vom Romanischen Seminar anerkannten Austauschprogrammen der Leibniz Universität Hannover und Studierende, die bereits einen Hochschulabschluss im spanischsprachigen Ausland erworben haben. Über Ausnahmen entscheidet das Romanische Seminar im Einzelfall.
Das Ergebnis der Sprachtests bzw. die Durchschnittspunktzahl der letzten vier Halbjahresnoten im Fach Spanisch darf zum Beginn des Studiums nicht älter als zwei Jahre sein. Der Auslandsaufenthalt darf ebenfalls nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Die Ergebnisse sollen i.d.R. bei der Bewerbung zur Hochschulzulassung vorliegen und sind Teil der Bewerbung. In Ausnahmefällen können die Ergebnisse bis zum 30.09. des Jahres nachgewiesen werden.
Die Mindestpunktzahl/Mindestnote für die Zulassung zum Studium des Fachs Spanisch am Romanischen Seminar beträgt bei DELE 70 (internetbasiert) und bei UNIcert I 4,0 (internetbasiert).
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des