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Startseite > Studium > Immatrikulation > Bewerbung > Hinweise > Vorpraktikum

Nachweis des Vorpraktikums bei der Immatrikulation für die
Studiengänge

Elektrotechnik, Elektrotechnik mit Studienrichtung Technische Informatik, Elektrotechnik/Informationstechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Nanotechnologie, Produktion und Logistik

Die Prüfungsordnungen der genannten Studiengänge verlangen in unterschiedlichem Umfang neben dem eigentlichen Studium auch die Absolvierung berufspraktischer Tätigkeiten in einschlägigen Betrieben. Ein Teil dieser Praktikantentätigkeiten soll als so genanntes Vorpraktikum im Umfang von 6 bzw. 8 Wochen bereits vor Studienbeginn absolviert werden. Die Ableistung dieses Vorpraktikums vor Studienbeginn ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend empfohlen, weil für dessen spätere Nachleistung im straff strukturierten Studienablauf keine speziellen freien Zeiten vorgesehen sind.
Die Immatrikulation erfolgt aus organisatorischen Gründen ohne vorherige Prüfung und Anerkennung des geforderten Vorpraktikums.
Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Richtlinien für die Praktikantentätigkeit in den einzelnen Studiengängen finden Sie kurz gefasst in einem Vorab-Merkblatt und detailliert in den jeweiligen Praktikumsordnungen auf den Informationsseiten des Praktikantesamtes der Fakultät für Maschinenbau und der Fakultät für Elektrotechnik und Technische Informatik unter:


Bitte beachten: Für die Bachelorstudiengänge Technische Informatik und Informatik ist kein Praktikum vorgesehen.


Bachelor of Science in Technical Education

Wer Lehrerin oder Lehrer an einer berufsbildenden Schule werden möchte, muss in Niedersachsen bis zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) mindestens 52 Wochen sog. berufspraktische Tätigkeiten nachweisen. Dies geschieht entweder durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, die für den Studiengang „förderlich ist“, oder durch ein gelenktes Praktikum.
Für das Bachelorstudium werden noch keine berufspraktischen Tätigkeiten vorausgesetzt. Zur Einschreibung in den Master-Studiengang müssen jedoch mindestens 26 Wochen nachgewiesen werden. Diese 26 Wochen Praktika können kaum während des Bachelorstudiums absolviert werden. Deshalb wird allen Studierenden mit dem Ziel Lehramt an berufsbildenden Schulen und die keine Ausbildung gemacht haben, empfohlen, bereits vor dem Bachelorstudium Praktika in möglichst großem Umfang zu absolvieren.
Für eine weitergehende Beratung steht Ihnen gern das Praktikantenamt-LbS am Institut für Berufspädagogik zur Verfügung (Sprechstunde: Mittwoch 09.30 – 12.00 Uhr)

Bachelor of Arts Sonderpädagogik

Während des Bachelorstudiums Sonderpädagogik müssen zwei Praktika im Gesamtumfang von zwölf Wochen absolviert werden. Zudem ist für die Immatrikulation der Nachweis eines vierwöchigen Vorpraktikums an einer sonderpädagogischen / integrativen / therapeutischen Einrichtung oder Schule nachzuweisen.


Wirtschaftsingenieur/-in

Bei Bewerbung soll ein achtwöchiges technisches Vorpraktikum nachgewiesen werden. Geschieht dies nicht, wird eine etwaige Immatrikulation mit der Auflage verbunden, den Nachweis bis zum Rückmeldezeitraum für das vierte Semester zu erbringen.



Zusatzinformationen

Servicehotline +49 511 762-2020


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