Sehr geehrter Nutzer,
wir haben unseren Auftritt umgestaltet und einen barrierefreien Zugang mit Techniken wie CSS geschaffen. Leider unterstützt Ihr Browser diese Webstandards nicht komplett oder die Verwendung von Stylesheets ist ausgeschaltet.

Zur Navigation - Metanavigation überspringen |
Zum Inhalt - Navigation überspringen


Zusatznavigation

to english version Leibniz Universität Hannover - Startseite Kontakt Sitemap Erweiterte Suche
Leibniz Universität Hannover: Welfenschloss
Leibniz Universität HannoverStudierendeStudieninteressierteAlumniBeschäftigteWissenschaftler/innenWirtschaftPresseSuche
Startseite > Studium > Immatrikulation > Bewerbung > Hinweise > Wartezeit

Anrechnung Wartezeit
 

Wartezeit setzt sich zusammen aus den Halbjahren nach dem Abitur, in denen nicht studiert wurde.

Eine zusätzliche Bonierung der Wartezeit kann nur dann vorgenommen werden, wenn die Berufsausbildung vor dem Erwerb der Studienberechtigung erlangt wurde:

  • Wer seine Studienberechtigung vor dem 16.Januar 2002 erworben und vor deren Erwerb eine Berufsausbildung erlangt hat, erhält eine Verbesserung der Wartezeit um ein Halbjahr für je volle sechs Monate Ausbildungszeit, höchstens jedoch vier Halbjahre.
  • Wurde die Studienberechtigung nach dem 15.Januar 2002 erworben, gibt es nur noch eine Wartezeitverbesserung von zwei Halbjahren.
  • Wer die Studienberechtigung nach dem 15.Juli 2007 erwerben wird, erhält für die Absolvierung einer Berufsausbildung vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung keine Wartezeitverbesserung mehr.

Bei der Vergabe des letzten zur Verfügung stehenden Studienplatzes sind ggf. Bewerbungen mit gleicher Verfahrensnote bzw. Wartezeit weitere Kriterien erforderlich. Diese sind 1. Wartezeit bzw. Verfahrensnote, 2. Dienste (D): Zivil-, Wehrdienst, soziales/ökologisches Jahr, Betreuungszeiten.


Zusatzinformationen

Servicehotline +49 511 762-2020


Fußzeile