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Startseite > Studium > Immatrikulation > Bewerbung > Hinweise > Zulassung

Zulassung und Einschreibung
 

Zulassung

Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben haben, bekommen Sie ca. Ende August/Anfang September vom Immatrikulationsamt einen Bescheid über eine Zulassung oder eine Ablehnung.
Sollten Sie einen "Ablehnungsbescheid" erhalten, können Sie sich zum nächsten Termin noch einmal bewerben.
Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang beworben haben und sämtliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, werden Sie ohne weitere Nachricht eingeschrieben.

Krankenversicherung

Zur Einschreibung müssen Sie einen Nachweis über eine Krankenversicherung vorlegen. Diesen Nachweis erhalten Sie entweder bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind) oder Ihrer Krankenversicherung im Heimatland. Dort erhalten Sie entweder eine Europäische Versicherungskarte (bitte Kopie einreichen) oder eine Versicherungsbescheinigung E 111 (Bescheinigung über den Leistungsanspruch während eines Aufenthaltes in einem anderen Mitgliedstaat).

Einschreibung

Zu Ihrer Immatrikulation brauchen Sie nicht persönlich zu erscheinen. Die Einschreibefrist steht in Ihrem Zulassungsbescheid. Folgendes müssen Sie einreichen:

  • Einzahlungsbeleg über den Semesterbeitrag. Bitte nehmen Sie die Überweisung oder Bareinzahlung in Deutschland vor, da es bei Überweisungen aus dem Ausland häufig Komplikationen gibt. Bei Zahlungen aus dem europäischen Ausland geben Sie bitte die international bank account number und den bank identifier code an:
    IBAN: DE31 2501 0030 0001 0223 07
    BIC: PBNKDEFF
  • einen Krankenversicherungsnachweis (siehe oben!)

Diese Daten werden Ihnen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen mit Ihrem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Bei zulassungsfreien Studiengängen erhalten Sie diese Infos mit Ihrer Onlinebewerbung.


Zusatzinformationen

Servicehotline +49 511 762-2020


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