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Zweitstudium

Für Bewerber und Bewerberinnen, die bereits einen Studiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben (Erststudium), erfolgt die Zulassung für platzbeschränkte (N.C.) Studiengänge im Rahmen der Zweitstudienquote. Sie beträgt 3% der ausgewiesenen Studienplätze. Die Rangfolge der Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für ein Zweitstudium ermittelt wird. Über die Ermittlung der Messzahl informiert das jeweilige ZVS-Info im Kapitel "Zweitstudium".

Dem Zulassungsantrag ist neben dem Abiturzeugnis und dem Studienabschlusszeugnis (amtlich beglaubigte Kopien) eine ausführliche Begründung (mit entsprechenden Unterlagen) für den Zweitstudienwunsch beizufügen.


Zusatzinformationen

Servicehotline +49 511 762-2020


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