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Hochschulzugangsberechtigungen
Hochschulzugangsmöglichkeiten: § 18 NHG
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
Eine Allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium in allen Fachrichtungen:
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Gymnasium
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Fachgymnasium
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Kolleg
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Abendgymnasium
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Berufsoberschule, wenn ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache
Fachgebundene Hochschulreife
Eine Fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium in der/den entsprechenden Fachrichtungen.
Fachhochschulreife
Eine Fachhochschulreife (§ 18 Abs. 3 NHG) berechtigt zum Studium an jeder Fachhochschule und zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung an Universitäten; also Studiengänge, die die inhaltlichen Schwerpunkte der absolvierten Vorbildung fortführen. Z.B.
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Fachrichtung Technik für alle ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge und für Bachelor Technical Education;
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Fachrichtung Wirtschaft für Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftingenieur, Sozialwissenschaften und Politikwissenschaft;
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Fachrichtung Verwaltung und Rechtspflege für Rechtswissenschaften;
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Fachrichtung Gesundheit oder Sozialwesen für BA Sonderpädagogik
Hochschulzugang aufgrund beruflicher Vorbildung
Hochschulzugang aufgrund beruflicher Vorbildung (§ 18 Abs. 4 S. 1 NHG) sind berufliche Vorbildungen die zur Aufnahme eines Studiums in jeder Fachrichtung berechtigen:
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Meisterin oder Meister
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Staatlich geprüfte Technikerin oder staatlich geprüfter Techniker
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Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder staatlich geprüfter Betriebswirt
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Fortbildungsabschluss auf Grundlage einer Fortbildungsprüfung nach den §§ 53 oder 54 des Berufsbildungsgesetzes oder §§ 42 oder 42a der Handwerksordnung, der auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruht ( z.B. Fachwirte, Fachkaufleute)
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Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung, das auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruht (z.B. Kapitän auf Fischereifahrzeugen)
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Fachschulabschluss entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ der Kultusministerkonferenz vom 07. November 2002 (z.B. Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher, staatlich anerkannter Heilpädagogin / Heilpädagoge)
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Abschluss aufgrund einer landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen oder für sozialpflegerische oder sozialpädagogische Berufe, der auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruht (z.B. Heilerziehungspfleger/in, Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflegedienstleiter/innen)
Berufliche Vorbildungen, die für ein Studium in der entsprechenden Fachrichtung berechtigen (§ 18 Abs. 4 S. 2 NHG)
Erforderlich ist ein Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens dreijährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem dem angestrebten Studiengang fachlich nahe stehenden Bereich und mindestens drei Jahre lange, als Stipendiatin oder Stipendiat des Aufstiegsprogramms des Bundes zwei Jahre lange, Ausübung dieses Berufs:
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Altenpfleger/in: BA Sonderpädagogik, BA Sozialwissenschaften
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Bäcker/in: BSc Technical Education – Lebensmittelwissenschaft
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Bankkauffrau/-kaufmann: Rechtswissenschaften, BSc Wirtschaftswissenschaften
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Bautischler/in: BSc Bau- und Umweltingenieurwesen
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Biologisch-Techniche/r Assistent/in: BSc Pflanzenbiotechnologie, BSc Biochemie
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Bürokauffrau/-kaufmann: Rechtswissenschaften, BA Sozialwissenschaften, BSc Wirtschaftswissenschaft
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Chemielaborant/in: BSc Chemie
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Chemisch-Technische/r Assistent/in: BSc Chemie, BSc Meteorologie, BSc Pflanzenbiotechnologie
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Dachdecker/in: BSc Technical Education – Bautechnik
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Drogist/in: BSc Chemie
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Elektroniker/in: BSc Elektrotechnik und Informationstechnik
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Fachfrau/-mann für Systemgastronomie: BSc Technical Education – Lebensmittelwissenschaft
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Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk: BSc Technical Education – Lebensmittelwissenschaft
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Feinwerkmechaniker/in: BSc Elektrotechnik und Informationstechnik
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Fleischer/in: BSc Technical Education – Lebensmittelwissenschaft
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Friseur/in: BSc Chemie
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Gärtner/in: BSc Gartenbauwissenschaften, BSc Landschaftsarchitektur und Umweltplanung, BSc Pflanzenbiotechnologie
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Gesundheits- und Krankenpfleger/in: BA Sonderpädagogik
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Hotelfachfrau/-mann: BSc Technical Education – Lebensmittelwissenschaft
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Hotelkauffrau/-kaufmann: BSc Technical Education – Lebensmittelwissenschaft
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Industriemechaniker/in: BSc Maschinenbau, BSc Mechatronik, BSc Produktion und Logistik
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Informationselektroniker/in: BSc Technische Informatik, BSc Elektro- und Informationstechnik
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Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker: BSc Elektro- und Informationstechnik
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Justizfachangestellte/r: Rechtswissenschaften, BSc Wirtschaftswissenschaft
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Koch / Köchin: BSc Technical Education – Lebensmittelwissenschaft
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(Kraftfahrzeug-)Mechatroniker/in: BSc Maschinenbau, BSc Mechatronik, BSc Produktion und Logistik
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Kauffrau/-mann für Bürokommunikation: BA Sozialwissenschaften
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Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel: Rechtswissenschaften, BA Sozialwissenschaften, BSc Wirtschaftswissenschaft
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Kaufmann / Kauffrau im Groß- und Außenhandel: BA Sozialwissenschaften, BSc Wirtschaftswissenschaft
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Konditor/in: BSc Technical Education – Lebensmittelwissenschaft
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Kosmetiker/in: BSc Chemie
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Medizinisch-Techniche/r Laborassistent/in: BSc Biochemie
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Physiotherapeut/in: BA Sonderpädagogik, BA Sozialwissenschaften
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Rechtsanwalts- und Notarangestellte/r: Rechtswissenschaften, BSc Wirtschaftswissenschaft
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Restaurantfachfrau/-mann: BSc Technical Education – Lebensmittelwissenschaft
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Schädlingsbekämpfer/in: BSc Chemie
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Schilder- und Lichtreklamehersteller/in: BSc Technical Education – Farbtechnik und Raumgestaltung
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Staatlich geprüfter Technische/r Assistent/in für Informatik: BSc Informatik
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Vermessungstechniker/in: BSc Geodäsie und Geoinformatik
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Verwaltungsfachangestellte/r: Rechtswissenschaften, BSc Wirtschaftswissenschaft
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Zerspannungsmechaniker/in: BSc Maschinenbau
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und wird fortlaufend ergänzt. Bei anderen Berufen nimmt das Immatrikulationsamt zusammen mit der jeweils zuständigen Fakultät eine „Einschlägigkeitsprüfung“ vor.
Eine andere von der Hochschule studiengangsbezogene als gleichwertig festgestellte Vorbildung.
Nach beruflicher Vorbildung fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung (ehemals „Immaturenprüfung“).
Gesetzliche Grundlage
Weitere Informationen:
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