Die Regelstudienzeit beschreibt die Anzahl von Semestern, in der ein Studiengang bei zügigem und intensivem Studium absolvierbar ist. Sie wird durch die Prüfungsordnung vorgegeben, wird aber weitgehend durch die Hochschulgesetzgebung geregelt.
Durch die Regelstudienzeiten wird beeinflusst, ab welchem Semester im einzelnen Studiengang Langzeitstudiengebühren fällig werden.