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Teilzeitstudium

Der Senat der Leibniz Universität Hannover hat in seiner Sitzung am 20.06.2007 eine Ergänzung der Immatrikulationsordnung beschlossen, in der eine Immatrikulation in von den Fakultäten als teilzeitstudiengeeignet benannten Studiengängen geregelt wird.


Auszug der Immatrikulationsordnung aus dem Verkündungsblatt 05/2007 vom 02.07.2007 der Leibniz Universität Hannover:

§ 10 Teilzeitstudium

(1) Studierende sind auf Antrag für ein Teilzeitstudium zu immatrikulieren, wenn der zuständige Fakultätsrat die Eignung des gewählten Studienganges für ein Teilzeitstudium festgestellt hat. Im Teilzeitstudium kann je Semester höchstens die Hälfte der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungspunkte erworben werden.
(2) Der Antrag ist beim Immatrikulationsamt bis zum Ende der Rückmeldefrist zu stellen und gilt für ein Semester.
(3) Während der Bearbeitung von Diplom-, Magister-, Bachelor- oder sonstigen Abschlussarbeiten ist ein Teilzeitstudium ausgeschlossen.
(4) Ein Parallel- oder Doppelstudium ist in Teilzeitform nicht möglich.

Das Präsidium hat nach den Rückmeldungen aus den Fakultäten beschlossen mit einigen Studiengängen der Fakultät für Mathematik und Physik und einigen aus der Philosophischen Fakultät zu starten.

Folgende Studiengänge nehmen an dem Modellversuch teil:

  • Die Bachelorstudiengänge Mathematik, Meteorologie und Physik; aber nicht im ersten und zweiten Semester.
  • Die Masterstudiengänge Mathematik, Physik, Technische Physik und Meteorologie; aber nicht im dritten und vierten Semester.
  • Die Bachelorstudiengänge Informatik, Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften und Technische Informatik.
  • Der Masterstudiengang Informatik.

Während eines Semesters, in dem die Abschlussarbeit erstellt wird, ist ein Teilzeitstudium ausgeschlossen (siehe § 10 der Immatrikulationsordnung).

Ein Teilzeitstudium in den als Vollzeitstudium konzipierten Studiengängen ist möglich,

  1. wenn der unten auf dieser Seite aufgeführte Antrag auf Teilzeitstudium bis zum Rückmeldeschluss gestellt wird und
  2. der Semesterbeitrag in Höhe von 322,21 Euro (volle Verwaltungskosten- AStA- und Studentenwerksbeiträge) und 250,- Euro Studienbeitrag bzw. 300,- / 350,- / 400,- Euro Langzeitstudiengebühr auf dem Konto der Leibniz Universität Hannover eingegangen sind.
  3. Das Teilzeitstudium begründet keinen Rechtsanspruch auf Bereitstellung eines gesonderten Lehr- und Studienangebotes, d.h., die Organisation/ Koordination Ihres Studiums muss eigenständig von Ihnen gestaltet werden. Hierzu empfehlen wir dringend, sich rechtzeitig von Personen in der zuständigen Fakultät beraten zu lassen und einen individuellen Studienplan zu erstellen.
  4. Während des Teilzeitstudiums dürfen nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) maximal die Hälfte der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungspunkte erworben werden. Dieses wird das Prüfungsamt durch Feststellung, zu welchen Prüfungen Sie sich anmelden können, sicherstellen oder wird durch die Fakultät sichergestellt.
  5. In Zeiten eines Teilzeitstudiums besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG.

Zu klären ist weiterhin, wie die Semester im Teilzeitstudium gezählt werden bei der Berechnung der Regelstudienzeit.

Die Beantragung eines Teilzeitstudium gilt jeweils nur für ein Semester.



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Servicehotline +49 511 762-2020


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