Juristische Grundausbildung mit Spezialisierung im IT-Recht
Der grundständige Studiengang kombiniert eine umfassende juristische Ausbildung in den klassischen Fächern Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht mit einer Spezialisierung im IT-Recht (IT: Informationstechnologie) und IP-Recht (IP: intellectual property = Geistiges Eigentum). Der Studiengang wird vom Institut für Rechtsinformatik (IRI) betreut. Fester Bestandteil ist ein einjähriger Aufenthalt an einer ausländischen Partneruniversität. Es besteht die Möglichkeit, mit etwa zweijährigem Zusatzaufwand die Erste Juristische Staatsprüfung (früher Staatsexamen) abzulegen.
