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Kurzdarstellung
 

Art des Studiums

  • Studiengang mit Abschluss Staatsexamen

Beschreibung des Faches

Im Fach Rechtswissenschaften steht nicht allein das Studium der Gesetze im Vordergrund; Studierende arbeiten sich vielmehr in den Zusammenhang zwischen Geschichte, Philosophie, der aktuellen Gesetzesdogmatik und der heutigen Rechtsprechung ein. Es geht darum, Verträge zwischen Unternehmen möglichst vorteilhaft zu gestalten, in offizielle Entscheidungsprozesse einzutauchen und nicht zuletzt Konflikte des Alltags zu lösen. Das stark an staatliche Vorgaben gebundene Jurastudium qualifiziert außer für die klassischen Juristenberufen Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt für eine Vielzahl von weiteren Arbeitsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung und der privaten Wirtschaft. Das Studium lässt sich nur mit Engagement, Interesse, Eigeninitiative, Denk- und Kritikfähigkeit, Arbeitsbereitschaft und einem hohen Maß an Selbstdisziplin erfolgreich bewältigen.


Zusatzinformationen

Weitere Informationen


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Die einzelnen Fakultäten mit ihrem Informationsangebot finden Sie hier:

Self Assessment


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