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Datenschutz
 

Aufgabenbereich

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten bestimmen sich nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (§8a). Generell unterstützt der Datenschutzbeauftragte die Universität bei der Sicherstellung des Datenschutzes und wirkt auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hin.

Im Datenschutzgesetz ist im Einzelnen geregelt, unter welchen strengen Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Der Datenschutzbeauftragte ist zugleich Ansprechpartner der Universitätsmitglieder in datenschutzrechtlichen Belangen.

Weiterführende Informationen



Zusatzinformationen

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