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Aktuelles

Mit Wirkung vom 01.01.2009 ist die Richtlinie zur Korruptionsprävention und
Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung
(Antikorruptionsrichtlinie)
in Kraft getreten.

Die Richtlinie und das dazugehörige Rundschreiben finden Sie unter Vorschriften. Mit dem Erlass vom 06.01.2010 hat das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur seine Zuständigkeit zur Einwilligung der Annahme von Sponsoringleistungen, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen - unabhängig vom Wert der Leistung - auf die Leibniz Universität Hannover (hier auf den Beauftragten für den Haushalt) übertragen.

Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken
Gem. RdErl. d. MI. d. StK u. d. übr. Min. v. 01.09.2009 - 15.3-03102/2.4-, geändert durch das Nds. MBl. Nr. 40/2009 S. 874

Faltblatt des MI zum Thema Korruption - Prävention und Bekämpfung
Stand: Oktober 2009


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