Sie können sich bei riskantem und missbräuchlichen Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz beraten lassen. Die Beratung richtet sich an alle Beschäftigten der Universität.
Die Suchtbeauftragte steht unter Schweigepflicht.
Führungskräfte haben in der Suchtprävention am Arbeitsplatz die Schlüsselrolle.
