Innenrevision
Die Innenrevision
Die Innenrevision ist eine hochschulinterne Prüfungseinrichtung, die als Stabstelle direkt dem Hauptamtlichen Vizepräsidenten (HVP) als Beauftragten für den Haushalt unterstellt ist. Sie agiert objektiv, unabhängig und ist verpflichtet, über alle im Rahmen von Prüfungshandlungen bekannt gewordenen Sachverhalte gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren.

Das Team der Innenrevision
Zielsetzung
Die Innenrevision versteht sich als Partner der Hochschuleinrichtungen insbesondere mit dem Ziel, Prozesse der Haushaltsführung zu optimieren, Schwachstellen aufzuzeigen und durch ihre Beratungsfunktion auch Hinweise für deren künftige Vermeidung zu geben.
Aufgaben
Im Rahmen der ihr obliegenden Prüfungs- und Beratungsfunktion unterstützt die Innenrevision die Hochschuleinrichtungen insbesondere bei der Umsetzung und Anwendung haushaltsrechtlicher Regelungen und leistet damit einen Beitrag zu einer effektiven und zukunftsorientierten Wirtschaftsführung.
Prüfungsablauf
Die Innenrevision kündigt ihre in der Regel zwei Tage vor Ort dauernde Prüfung rechtzeitig schriftlich an und führt ein einführendes und ein die Prüfung abschließendes Gespräch mit der Einrichtung. Unstimmigkeiten werden soweit möglich umgehend mit den Betroffenen geklärt. Die Einrichtung erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Ein schriftlicher Bericht schließt die Prüfung ab.