Kosten- und Leistungsrechnung
Die Leibniz Universität Hannover ist seit dem Jahr 2001 ein Landesbetrieb nach § 49 NHG i.V.m. § 26 LHO. Die Bilanzierungsrichtlinie ist als Grundlage der Buchführung für Hochschulen des Landes Niedersachsens anzuwenden.
Neben dem kaufmännischen Rechnungswesen, als externes Instrument zur Rechenschaftslegung, wurde eine Kosten- und Leistungsrechnung, als internes Steuerungs- und Planungsinstrument des Hochschulcontrollings, eingeführt.
Durch die Ermittlung von Kosten- und Leistungsinformationen bezogen auf definierte Betrachtungszeiträume kann eine Kostentransparenz erfolgen, die den Vergleich verschiedener Zeiträume oder ähnlicher Institutionen ermöglicht, um strategische Entscheidungen zu unterstützen.
Externe Dritte, so z. B. Zuwendungsgeber im Bereich der Drittmittelforschung, fordern zunehmend mehr Informationen über die Kosten.
Darüber hinaus können die gewonnenen Informationen intern zur Unterstützung der operativen und strategischen Entscheidungen der Führungsebene genutzt werden.
Die Bedeutung der Kosten- und Leistungsrechnung wird daher mittelfristig weiter zunehmen.
Kostenrechnung
Die Basis eines internen Rechnungswesens ist die Vollkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung). Sie stellt den Verbrauch betriebsbedingter Ressourcen in den Organisationseinheiten (Kostenstellen) sowie bezogen auf definierte Leistungen (Kostenträger) dar.

Kostenstellen
Kostenstellen sind abgegrenzte Verantwortungsbereiche (Orte der Kostenentstehung, z. B. Fachgebiete, Labore, Werkstätten) oder rechnungsmäßige Teilgebiete der Universitätseinrichtungen, für die eine langfristige gesonderte Ermittlung der Kostenbelastung erfolgen soll.
Trennungsrechnung
Erläuterungen zur Berechnung des uniweiten Gemeinkostenzuschlagssatzes finden Sie unter:
Weitere Informationen zum Thema Trennungsrechnung finden Sie unter:
Formulare
Kontakt
Silke Zaepernick (PS4.2)